Wir suchen neue Kolleg:innen für unsere Rechtsberatung in Suhl. Alle Details finden Sie hier.

Der Fernseher: Das ist bei Bildqualität und Auflösung wichtig

Stand:
Wir informieren über Bildqualität und Auflösung
Mann vor dem Fernseher
Off

Bildwiederholfrequenz

Wichtig für die Bildqualität ist die Bildwiederholfrequenz. In der Produktbeschreibung ist sie in Hertz (Abkürzung Hz) angegeben. Die Bildwiederholfrequenz besagt, wie oft sich ein Vorgang pro Sekunde wiederholt. Ein 50-Hertz-Fernseher zeigt Bilder fünfzig Mal pro Sekunde, ein 100-Hertz-Gerät hundert Mal und so weiter.

Bei Röhrenfernsehern stand "100 Hertz" für ein nahezu flimmerfreies Bild.

Flachbildschirme erzeugen die Fernsehbilder aber mit einer anderen Technik und flimmern kaum oder gar nicht. Bei Flachbildschirmen kann eine höhere Bildwiederholfrequenz dafür sorgen, dass schnelle Bewegungen im Bild flüssiger dargestellt werden. 100 Hertz reichen für eine gute Bildqualität völlig aus.

Standard- oder hochauflösende Qualität

Seit es Fernsehen gibt, wird das Fernsehprogramm in einer Standard-Auflösung übertragen, auch Standard Definition Television (SDTV) genannt. Diese Auflösung besteht sowohl bei der analogen als auch bei der digitalen Übertragung aus 576 Bildzeilen. Seit vielen Jahren gibt es Bestrebungen, diese Bildauflösung zu verbessern. Seit ca. 2006 wächst das Angebot an hochauflösendem Fernsehen, dem sogenannten High Definition Television (HDTV), ständig. HDTV bietet gegenüber dem normal auflösenden Fernsehen eine deutlich bessere Bildqualität. Die ARD hat angekündigt, dass ihre Programme in Standardqualität am 07. Januar 2025 abgeschaltet werden und die Sender dann nur noch in HDTV verbreitet werden.

Ultra High Definition Television

UHDTV ist die Weiterentwicklung von HDTV. Es gibt zwei Auflösungen: 4k also 3840 x 2160 Pixel. Dies entspricht der vierfachen HDTV-Auflösung. Die zweite Auflösung, 8k, bietet 7680 x 4320 Pixel. Dies entspricht der 16-fachen HDTV-Auflösung.

Zwar gibt es im Handel schon entsprechende Fernseher zu kaufen, allerdings können Sie die sehr hohe Auflösung kaum nutzen, da die Inhalte in absehbarer Zeit nicht über die reguläre Fernsehübertragung ausgestrahlt werden und zudem die Empfangsteile (Tuner) der Geräte teilweise noch kein UHDTV darstellen können.

Es gibt bereits über Satellit einige UHD-Testsender und auch UHD-Blu-Ray Player auch auf dem Markt, jedoch ist das Angebot derzeit noch relativ überschaubar. Lediglich bei Streamingportalen gibt es schon ein größeres Angebot in UHD-Qualität. Vorraussetzung ist hier allerdings ein sehr breitbandiger Internetanschluss.

Der Unterschied zwischen einem 50-Hz-Fernseher und einem 100-Hz-Fernseher ist deutlich sichtbar, aber Unterschiede zwischen einem 100-Hz-Fernseher und einem 200-Hz-Fernseher bzw. 600-Hz-Fernseher sind hingegen kaum zu erkennen.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Wärmepumpe
Unabhängig werden von teurem Gas und Öl, Klima schonen, Kosten sparen
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Das Logo der Musterklage steht vor einem Foto von jemandem, der einen Stecker in die Steckdose steckt.

BEV-Musterklage: BGH bestätigt Anspruch auf Neukundenbonus

Nach der Insolvenz des Energieversorgers BEV hatten Kund:innen umstrittene Endabrechnungen bekommen und sollten Boni verlieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt und vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen.
Zwei übereinander liegende Aktenordner, einer mit der Aufschrift Insolvenz, einer mit Insolvenzverfahren

Sachversicherer Element Insurance insolvent: Das müssen Sie dazu wissen

Die Element Insurance AG befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Im Laufe des Monats Februar wird mit der Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens gerechnet. Was das für Sie als Kund:innen bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.
Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.