Lust auf einen spannenden Job? Wir suchen eine:n Social-Media-Redakteur:in (m/w/d) in Vollzeit! 

Verbraucherzentrale mahnt Möbelhaus Höffner ab

Stand:
Die Verbraucherzentrale Thüringen hat den Betreiber der Internetseite des Möbelhändlers Höffner abgemahnt. Grund ist die nach Ansicht der Verbraucherschützer irreführende Werbung mit einem „lebenslangen Kundendienst”.
Ein Verkäufer in einem Möbelgeschäft spricht mit einer Kundin.
Off

„Bei Höffner haben Sie Anspruch auf einen lebenslangen Kundendienst.” Mit diesen Worten wirbt das Möbelhaus auf seiner Internetseite. Das Versprechen des Unternehmens: „Nach kurzer Schadensanalyse machen wir lhnen ein faires Angebot und beheben den Schaden unkompliziert.” 

Eine ganz andere Erfahrung machte eine Kundin der Erfurter Höffner-Filiale. Nach einem Defekt an ihrer dort gekauften Küche schrieb sie das Unternehmen an und bat, ihr den Kontakt zum Reparatur-Service zu vermitteln. Die Firma Höffner bot ihr daraufhin an, einen Monteur zur Überprüfung vorbeizuschicken - gegen eine Gebühr von 60 Euro. An der Küche selbst, so die Aussage des Kundendienstes, dürfte der Möbelhändler „aus versicherungstechnischen Gründen” nichts machen.

Irreführendes Sericeversprechen

„Dass der Kostenvoranschlag durch den Kundendienst im vorliegenden Fall nur kostenpflichtig erfolgt, ist der Werbeaussage des Möbelhändlers nicht zu entnehmen. Das Serviceversprechen ist deshalb nach unserer Ansicht irreführend”, sagt Dirk Weinsheimer, Referatsleiter Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale Thüringen. 

Auch der Gesetzgeber gehe vom Grundsatz aus, dass Kostenvoranschläge im Zweifel nicht zu vergüten seien, erklärt Weinsheimer mit Blick auf Paragraph 632 Absatz 3 BGB.

„Verbraucherinnen und Verbraucher, die den Service des lebenslangen Kundendienstes nutzen wollen, können deshalb davon ausgehen, dass sie zunächst die Kosten der Instandsetzung erfahren. Auf Grundlage dieses Angebotes können sie dann entscheiden, ob sie die Reparaturkosten aufwenden wollen oder nicht. Dass dem nicht so ist, geht aus dem Wortlaut des Serviceversprechens aber nicht hervor”, so der Jurist. Der wahre Inhalt der angebotenen Dienstleistung werde damit nach Ansicht der Verbraucherschützer verschleiert.

Die Verbraucherzentrale Thüringen fordert Höffner zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Das Unternehmen solle künftig nicht mehr mit einem lebenslangen Kundenservice werben, ohne darauf hinzuweisen, dass das Aufsuchen von Verbraucher:innen und die beworbene Schadensanalyse kostenpflichtig sind. Sollte das Unternehmen dem nicht nachkommen, behalten sich die Verbraucherschützer den Klageweg vor. Konkreter Adressat der Abmahnung ist die Höffner Online GmbH & Co. KG als Betreiberin der Internetseite des Möbelhauses. 

Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.