Save the Date: Projektabschluss am 27. November 2025

Stand:
Zum Projektabschluss laden wir zu einer Fachtagung rund um das Thema "Verbraucherschutz für junge Menschen gestalten" am 27. November 2025 in München ein. Weitere Informationen folgen in Kürze. Interessierte können sich hier bereits vorab anmelden.
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Anmeldung zur Abschlussveranstaltung des Projekt Verbraucherschutz in ländlichen Regionen für junge Menschen am 27. November in München


Mit der Anmeldung erkläre ich ausdrücklich, dass ich damit einverstanden bin, dass die Verbraucherzentrale Bayern e. V. die im Rahmen der Anmeldung im Formular erhobenen Daten für das Anmeldeverfahren zur Veranstaltung nutzt.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zu meinen Widerspruchsmöglichkeiten finde ich in der Datenschutzerklärung.


Förderhinweis BMUV

Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend seit November 2017.