Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Stand:
Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.
Karte der Berliner Sparkasse
  • Der vzbv klagte gegen die Berliner Sparkasse wegen einseitiger Erhöhungen von Kontogebühren.
  • Der BGH urteilt, dass die Erhöhungen der Berliner Sparkasse ohne aktive Zustimmung der Kund:innen nicht wirksam waren.
  • Teilnehmer:innen der Klage können sich auf das Urteil berufen und zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern.
Off

Berliner Sparkasse sollte Gebühren jetzt zurückzahlen

Der BGH stellt klar, dass Kund:innen Gebührenerhöhungen zustimmen müssen. Mit dem Urteil können Verbraucher:innen unzulässig verlangte Gebühren rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017 geltend machen. Dafür müssen sie sich der Klage der Verbraucherzentrale angeschlossen haben. Der BGH schätzt Ansprüche aus der Zeit davor als verjährt ein.

Die Berliner Sparkasse sollte nun zügig aktiv werden und den an der Klage beteiligten Kund:innen die überhöhten Kontogebühren zurückzahlen. Die Kontogebühren wurden bis zur nachträglich eingeholten Zustimmung zu hoch abgerechnet. Dabei zog die Berliner Sparkasse je nach Kontomodell zum Beispiel monatlich 3 Euro zu viel ein.

Verbraucherzentrale unterstützt Verbraucher:innen 

Für Verbraucher:innen, die sich der Musterklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten, steht auf sammelklagen.de/berlinersparkasse ein Musterbrief bereit. Mit ihm können sie unzulässig verlangte Kontogebühren von der Berliner Sparkasse zurückverlangen.

Betroffene Verbraucher:innen können sich an das Infotelefon der Verbraucherzentrale Berlin zur Musterfeststellungsklage wenden:

  • Telefonnummer Infotelefon: 030/214 85 190
  • Erreichbarkeit des Infotelefons: Montag bis Donnerstag von 14.30 Uhr bis 16 Uhr

Hintergrund: Zustimmungsfiktion 

Wenn ein Geldinstitut in Deutschland Gebühren einführt oder anhebt, müssen die Kund:innen zustimmen. Das hatte der BGH bereits im Jahr 2021 mit dem Postbank-Urteil entschieden. Das Gericht sah ohne eine aktive Zustimmung hier eine unangemessene Benachteiligung von Verbraucher:innen. 

Die Berliner Sparkasse hatte in den Jahren vor dem Postbank-Urteil einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt. Sie stellte zum Beispiel Ende 2016 das „Girokonto Comfort“ auf „Giro Pauschal“ um und erhöhte die monatliche Gebühr einseitig um drei Euro. Stillschweigen zur angekündigten Gebührenerhöhung wurde als Zustimmung gewertet (Zustimmungsfiktion). Nach dem Postbank-Urteil lehnte es die Berliner Sparkasse ab, Geld an betroffene Verbraucher:innen zurückzuzahlen. Deshalb hatte der vbzv eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Rund 1.200 Verbraucher:innen haben sich der Klage angeschlossen.

Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.