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Erfolgreiche vierte Phase: Reparaturbonus Thüringen endete am 6. Oktober

Stand:
Nach rund 9000 Anträgen endete der Reparaturbonus 2024 am Sonntag, dem 6. Oktober. Die Fördermittel, die das Land Thüringen zur Verfügung stellte, sind aufgebraucht. Aktuell können keine Anträge mehr gestellt werden. Das erfolgreiche Thüringer Modell weckte bundesweit Interesse.
Defekte Elektrogeräte warten auf die Reparatur mit der Förderung durch den Reparaturbonus Thüringen 2.0.
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Seit vier Jahren gibt es den Thüringer Reparaturbonus. In diesen vier Jahren wurden rund 40 000 Anträge bewilligt – davon im laufenden Jahr mehr als 9000 Anträge. Für das kommende Jahr hat das Umweltministerium bereits einen Reparaturbonus 5.0 in etwa gleicher Höhe eingeplant. Ob der Bonus kommt, kann aber aktuell noch nicht gesagt werden. Das ist letztlich Entscheidung des neuen Landtages.

Verbraucherzentrale macht sich stark für Recht auf Reparatur

Auch in diesem Jahr gab es im Schnitt rund 65 Reparaturen täglich, die durch den Bonus unterstützt wurden. Die durchschnittliche Fördersumme lag bei rund 75 Euro. Die Antragsteller:innen erhielten dabei die Hälfte der Reparaturkosten bis maximal 100 Euro zurück.

„Die vierte Auflage des Reparaturbonus hat wieder gezeigt: Die finanzielle Unterstützung wird bei den Verbraucher:innen sehr gut angenommen. Sie befördert die Entscheidung, zu reparieren. Denn leider sind Reparaturen in vielen Fällen noch immer zu teuer und zu umständlich – was sich hoffentlich mit der Umsetzung des Rechts auf Reparatur ändern wird“, sagt Dr. Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen.

Der Reparaturbonus hat auch bundesweit Interesse geweckt. Nach Sachsen nutzt jetzt auch Berlin diese Möglichkeit. Dazu sagte Umweltminister Stengele: Thüringen habe gezeigt, wie es gehe. Mit etwas Unterstützung würden die Thüringer:innen gerne auf Elektroschrott und Neukauf verzichten. So habe man Tausende Tonnen CO2 einsparen können. 

Die Reparaturen wurden 2024 vor allem von lokalen Fachgeschäften und Werkstätten, Kundendiensten, Elektrofachmärkten sowie vereinzelt von Repair-Cafés durchgeführt. Spitzenreiter beim Reparaturbonus waren Mobiltelefone, gefolgt von Waschmaschinen, Kaffeemaschinen, Geschirrspülern und Backöfen. Zu den Lieblingsstücken gehörten neben Nähmaschinen auch DDR-Plattenspieler und -Radiorekorder. Oftmals waren diese Geräte mehr als 30 Jahre alt.

Alle wichtigen Informationen zum Reparaturbonus und einen Rückblick auf die vergangenen Förderphasen finden Sie unter www.reparaturbonus-thueringen.de.

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.