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Warnung: Abzockschreiben zum CO2-Ausgleich im Umlauf

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale warnt vor Abzockschreiben der Firma Kuzniarski aus Köln. Viele Thüringer:innen erhalten aktuell Zahlungsaufforderungen des angeblichen Energieunternehmens. Die Verbraucherschützer raten, die Schreiben zu ignorieren und keinesfalls Geld an die Betrüger zu überweisen.
Eine junge Frau sitzt am Schreibtisch, hält einen Brief in der Hand und blickt nachdenklich.
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„Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass aufgrund Ihres umsichtigen Energieverbrauches lediglich ein CO2-Ausgleich von 79,84 € (inkl. Energiesteuer) für das Jahr 2022 fällig wird“, heißt es in der Zahlungsaufforderung der angeblichen Energieverwaltung Kuzniarski.

„Besonders dreist ist aus unserer Sicht, dass die Betrüger hier auf den sparsamen Verbrauch der Menschen angesichts gestiegener Energiekosten abstellen“, sagt Claudia Kreft, Fachberaterin Energierecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Die Juristin rät: „Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein solches Schreiben erhalten, sollten dieses ignorieren und keinesfalls die geforderte Summe zahlen.“

Der genannte CO2-Ausgleich sei dagegen Bestandteil des Gas- oder Ölpreises und werde üblicherweise auf der Rechnung aufgeführt, die die Kund:innen von ihren jeweiligen Energieversorgern erhalten. „Dass der CO2-Ausgleich gesondert in Rechnung gestellt wird, ist absolut unüblich und zeigt, dass hier Betrüger am Werk sind“, so Claudia Kreft.

Auch einige Thüringer Energieversorger haben bereits auf die Masche reagiert und entsprechende Warnungen auf ihren Webseiten veröffentlicht. „Diese Schreiben stehen in keinerlei Zusammenhang mit uns, noch wurden sie von uns beauftragt“, informieren beispielsweise die SWE Energie GmbH in Erfurt und die Energieversorgung Inselsberg GmbH. Man habe den Vorgang bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt, heißt es dort.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

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