Verbraucherzentrale mahnt Evag ab

Pressemitteilung vom
Nach der Abmahnung des Verkehrsverbundes Mittelthüringen (VMT) hat die Verbraucherzentrale Thüringen jetzt auch die Erfurter Verkehrsbetriebe AG (EVAG) abgemahnt. Grund sind auch hier Übergangsregelungen zu Vier-Fahrtenkarten bei einer Tarifänderung.
Ein Fahrgast zieht ein Ticket über einen Fahrkartenautomaten.
Off

Diese besagen, dass das Ticket nur dann gegen Aufpreis in den gültigen Tarif eingetauscht werden kann, wenn keiner der vier Abschnitte entwertet wurde. Dies bedeutet nach Auffassung der Verbraucherzentrale eine unangemessene Benachteiligung von Kund:innen.

Nach Paragraph 307 BGB sind Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Unternehmens – in diesem Fall die EVAG-Kund:innen – unangemessen benachteiligen. Dies ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale bei den Übergangsregelungen der EVAG zum Umtausch von Vier-Fahrtenkarten der Fall.

„Diese Regelung benachteiligt nach unserer Auffassung die EVAG-Kundinnen und -Kunden insofern, dass sie nach Ablauf einer Übergangszeit von drei Monaten nach Inkraftreten der Tariferhöhung weder die Möglichkeit haben, das Ticket durch Nachlösen in den gültigen Tarif umzutauschen, noch den Rest des gezahlten Ticketpreises zurückzufordern“, erläutert Dirk Weinsheimer, Referatsleiter Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

Alle anderen Ticketarten können nach Ende ihrer Gültigkeit noch drei Monate lang durch Zuzahlung in neue Tickets umgetauscht werden – eine deutliche Ungleichbehandlung zu Lasten der Besitzer:innen von Vier-Fahrtenkarten. Verbraucher:innen hatten sich bei der Verbraucherzentrale Thüringen über die Regelung der EVAG beschwert – und diese daraufhin eine Abmahnung gegen den VMT und jetzt gegen die EVAG ausgesprochen.

EVAG soll Benachteiligung ihrer Fahrgäste stoppen

„Mit unserer Abmahnung sowohl gegen den VMT als auch gegen die EVAG als eines seiner größten Verbandsmitglieder wollen wir geltendes Recht für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Thüringen durchsetzen“, sagt Dirk Weinsheimer. „Stellvertretend für die anderen Einzelunternehmen des Verkehrsverbundes ist jetzt auch die EVAG in der Pflicht, selbst ihre Tarifbestimmungen zu überprüfen und die Benachteiligung ihrer Fahrgäste bei der Weiternutzung der Vier-Fahrtenkarte abzustellen.“

Die Verbraucherzentrale fordert die EVAG zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Sollte der Verkehrsbetrieb nicht darauf eingehen, behalten sich die Verbraucherschützer den Klageweg vor.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.