Wir suchen neue Kolleg:innen für unsere Rechtsberatung in Suhl. Alle Details finden Sie hier.

Statement: "Handeln der Kreissparkasse Nordhausen läuft Sparsinn zuwider"

Pressemitteilung vom
Zu den Äußerungen der Kreissparkasse Nordhausen (NNZ Online vom 19. Januar 2023) zum Thema Prämiensparverträge erklärt Andreas Behn, Referatsleiter Finanzen und Versicherungen der Verbraucherzentrale Thüringen:
Sparkasse-Filiale.
Off

Die Kreissparkasse Nordhausen hatte laut einem Artikel auf nnz-online.de den jüngst ergangenen Schlichtungsspruch zur Kündigung ihrer Prämiensparverträge nicht anerkannt und sich dabei auch auf ein Urteil des Landgerichts Gera berufen.

Andreas Behn, Referent für Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Thüringen.
Andreas Behn, Referent für Finanzen und Versicherungen bei der VZ Thüringen.

„Die von der Kreissparkasse Nordhausen ins Feld geführten Urteile des Landgerichts Gera sind nach unseren Informationen nicht rechtskräftig geworden. Es gibt für diese Vertragsart eine Vielzahl von für Verbrauchern positiven Schlichtersprüchen zur vorzeitigen Kündigung von Prämiensparverträgen. Die Spruchpraxis der Schlichter war zumeist, dass die Sparkassen die Verträge nicht vor der Zahlung der letzten Prämie hätten kündigen dürfen.

Nach dem Thüringer Sparkassengesetz sind die Sparkassen verpflichtet, eine gemeinsame, unabhängige Stelle einzurichten, die rechtliche Auseinandersetzungen aus Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und den Sparkassen schlichten soll. Es wirft ein seltsames Licht auf die Kreissparkasse, dass sie die Schlichtersprüche ihres eigenen Verbandes offenbar ignorieren möchte.

Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Institute, die laut Thüringer Sparkassengesetz den Sparsinn der Menschen fördern sollen. Was die Kreissparkasse Nordhausen hier macht, ist das genaue Gegenteil davon.“

Hintergrund

Im Sommer 2022 hatte die Kreissparkasse Nordhausen Hunderte unbefristete variabel verzinste Prämiensparverträge gekündigt und sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2019 berufen. Tatsächlich sei laut BGH eine Kündigung zwar grundsätzlich zulässig, aber erst dann, wenn alle vereinbarten Prämien mindestens einmal gezahlt wurden.

Die Prämienstaffel der jetzt gekündigten Verträge der Kreissparkasse Nordhausen orientieren sich an der Jahressparleistung. Dieser Vertragstyp wird von vielen Thüringer Sparkassen verwendet. Auch hier befand die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands bereits in vielen Fällen, dass eine Kündigung unrechtmäßig sei.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.