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So erreichen Sie die Verbraucherzentrale über den Jahreswechsel

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Thüringen wünscht allen Verbraucherinnen und Verbrauchern frohe Weihnachten und ein gesundes Jahr 2024! Wir sind ab 2. Januar wieder für Sie da.
Blick vom Petersberg in Erfurt auf Dom und St. Severi mit Weihnachtsmarkt.

Blick vom Petersberg in Erfurt auf Dom und Severikirche mit Weihnachtsmarkt.

Off

Zwischen Weihnachten und Silvester bleiben unsere Beratungsstellen geschlossen. Ab 2. Januar 2024 sind wir wieder persönlich für Ihre Anliegen rund um die Themen Vertragsrecht, Geldanlagen, Energie sowie Lebensmittel und Ernährung da.

So erreichen Sie uns in der Zeit zwischen den Jahren:

Telefonisch

Am 27. und 28. Dezember erreichen Sie uns von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr telefonisch unter (0361) 555 14 0. Hier können Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch im neuen Jahr vereinbaren. Gern können Sie  auch hier eigenständig einen Termin für eine telefonische Beratung buchen.

Per E-Mail

Nutzen Sie unsere E-Mail-Beratung und stellen Sie Ihre Anfrage hier

unter www.vzth.de

Auf unserer Webseite finden Sie eine Vielzahl hilfreicher Texte zu (fast) allen Themen aus dem Verbraucheralltag. Stöbern Sie einfach mal oder nutzen Sie gezielt die Suchfunktion für Ihr persönliches Anliegen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.