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Abzocke durch Inkassobüros TCN und Business Plus

Pressemitteilung vom
Die Namen sind neu, die Masche altbekannt: Aktuell fordern die angeblichen Inkassobüros TCN Inkasso & Collect AG sowie die Business Plus inkasso AG viele Menschen in Thüringen dazu auf, vermeintliche Forderungen aus einem Gewinnspielvertrag zu begleichen.
Briefkopf des Inkassoschreibens der Business Plus inkasso AG.
Off

Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt: Bei den Schreiben handelt es sich um Abzocke. Verbraucher:innen sollten keinesfalls Geld auf die angegebenen Konten im Ausland überweisen. 

„Unser Mandant hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte gemahnte Forderung aus ihrer telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag ‚Lotto 6 aus 49‘“ einzufordern“, heißt es identisch in den vor Fehler strotzenden Schreiben der TCN Inkasso & Collect AG und der Business Plus inkasso AG. Die Angeschriebenen sollen innerhalb von sieben Tagen einen mittleren dreistelligen Betrag auf ein Bankkonto mit einer griechischen IBAN überweisen. Sonst drohen Zwangsvollstreckung, Pfändung von Bezügen, von Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben und Versicherungen.

„Eine absurde Drohkulisse wird hier aufgebaut“, weiß Tino Wicknig, Verbraucherrechtsberater der Verbraucherzentrale Thüringen. „Zahlreiche Rechtschreibfehler im Text und das angegebene Konto im Ausland deuten außerdem darauf hin, dass es sich hierbei nicht um seriöse Inkassounternehmen handeln kann. Vor allem aber fehlt in den Schreiben die Registrierungsnummer der Inkassobüros.“ Wer einen solchen Brief erhalte, müsse daher nicht darauf reagieren.

Anders wäre der Fall, wenn tatsächlich offene Zahlungen bestehen, die ein registriertes Inkassobüro einfordert. Kommt der Mahnbescheid gar von einem Gericht, sollten Betroffene zwingend Rechtsrat einholen, beispielsweise bei der Verbraucherzentrale.

Inkasso-Check der Verbraucherzentrale nutzen

Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale können Betroffene Inkassoforderungen kostenlos prüfen und feststellen, ob die Höhe der Kosten gerechtfertigt ist.

Auch die Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer oder das Rechtsdienstleistungsregister geben Auskunft, ob eine Kanzlei oder ein Inkassobüro zugelassen ist. Denn Unternehmen ohne Eintragung und somit ohne Lizenz zum Betrieb eines Inkassounternehmens sind nicht berechtigt, Forderungen für Dritte einzukassieren.

Wer Zweifel hat, ob Inkassoschreiben berechtigt sind, kann sich direkt an die Verbraucherzentrale Thüringen wenden. Unter der zentralen Servicenummer (0361) 555 14 0 erhalten Verbraucher einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.