Lust auf einen spannenden Job? Wir suchen eine:n Social-Media-Redakteur:in (m/w/d) in Vollzeit! 

Umwelttag: Essen to go ohne Plastikmüll

Pressemitteilung vom
Der diesjährige Weltumwelttag am 5. Juni steht im Zeichen des Kampfes gegen Plastikmüll. Eine wichtige Maßnahme: Einwegplastik durch Mehrweg-Angebote zu ersetzen. In der Gastronomie ist das seit Jahresbeginn sogar Pflicht - doch sowohl bei den Vorgaben als auch bei der Umsetzung hakt es im Freistaat noch.
Viele Einweg-Kaffeebecher liegen auf einem Haufen.
Off

Seit Januar 2023 gilt eine Mehrwegpflicht für alle gastronomischen Betriebe, die Speisen zum Sofortverzehr in Einwegplastik anbieten. „Die Mehrwegpflicht bedeutet, dass dort, wo Essen to go abgegeben wird, auch eine alternative Mehrwegverpackung zur Verfügung stehen muss“, erklärt Tina Hanke, Fachberaterin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

Ausgenommen sind kleine Imbisse oder Kioske. Diese müssen zwar selbst keine Mehrwegalternative bereitstellen, aber ihren Kund:innen mitgebrachte Behältnisse befüllen. „Bisher konnten die Betriebe entscheiden, ob sie mitgebrachte Gefäße befüllen, jetzt haben die Kundinnen und Kunden das Recht dazu. Das ist natürlich ein Fortschritt“, sagt Hanke.

Wo es noch hakt

Dennoch läuft aus Sicht der Verbraucherzentrale Thüringen noch nicht alles rund. Bisher gilt die Regelung nur für Verpackungen aus Kunststoff. „Wer Lebensmittel in Papier, Pappe oder gar in ökologisch und gesundheitlich bedenklichem Aluminium verpackt, muss keine Mehrwegalternative anbieten“, kritisiert die Expertin. 

Damit sich Mehrweglösungen durchsetzen, müssen sie für Verbraucher:innen einfach und praktikabel sein. „Wir beobachten jedoch, dass oft Einzellösungen und unterschiedliche Mehrwegsysteme angeboten werden. Das erschwert vor allem die Rückgabe des Leerguts. Das könnte aus unserer Sicht Verbraucherinnen und Verbrauchern von der Nutzung abhalten“, so Hanke.

„Dort, wo Angebote und Hinweise noch gänzlich fehlen, empfehlen wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern, bewusst nach Mehrweg zu fragen und so die Nachfrage zu erhöhen“, ergänzt die Fachberaterin. Auch wenn die Gastronomie bereits in der Pflicht ist, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, kann dies einen zusätzlichen Anreiz schaffen. 

Was passiert bei Verstößen?

Werden die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten, drohen Bußgelder für die Betriebe. In vielen Thüringer Städten ist die Zuständigkeit für die Kontrollen jedoch noch nicht geklärt. Verschiedene Kommunen sehen derzeit eher eine Übergangsphase und beraten Gastronom:innen bei der Umsetzung. „Diese Beratung und Unterstützung ist lobenswert und wichtig, sollte aber nicht zu einer ewigen Übergangsphase führen“, so Hanke.

Weitere Fragen rund um die Themen Lebensmittel und Ernährung beantworten die Fachberaterinnen der Verbraucherzentrale unter Telefon (0361) 555 14 27 oder per E-Mail an lebensmittel@vzth.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.