Schutz vor Montezumas Rache: Tipps zur Ernährung auf Fernreisen

Pressemitteilung vom
Sommer, Sonne, Strand – da vergisst man schnell, dass allzu sorglose Reisen in ferne Länder Magen und Darm ganz schön zusetzen können. Nicht nur „Montezumas Rache”, sondern auch lebensbedrohliche Krankheiten wie Typhus, Cholera und Hepatitis A drohen, wenn unterwegs wichtige Hygiene- und Ernährungsregeln missachtet werden.
Off

Heftige Übelkeit, Durchfall und Fieberschübe sind typische Symptome, die nicht immer sofort eindeutig zugeordnet werden können. Verursacht werden die schweren Erkrankungen meist durch Viren oder Bakterien – beispielsweise durch den Kontakt mit verunreinigtem Trinkwasser.

„Schälen, kochen, braten oder verzichten – das sollte Ihr Motto auf Fernreisen sein“, rät Luise Hoffmann, Referatsleiterin Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Thüringen. Starkes Erhitzen tötet Krankheitserreger ab. Deshalb sollten Eier, Fleisch, Fisch, Gemüse sowie Muscheln und andere Schalentiere nur gut durchgegart verzehrt werden. Vor allem Muscheln sind im gesamten Mittelmeerraum, aber auch im Atlantik häufig mit Hepatitis-A-Viren infiziert.

Obst mit abgepacktem Trinkwasser abwaschen

Auf Rohkostsalate und Speisen mit rohen Eiern – zum Beispiel mit Mayonnaise – sollte in Afrika, Asien oder Lateinamerika am besten ganz verzichtet werden. Obst sollte vor dem Verzehr immer gründlich gewaschen werden. „Verwenden Sie außerhalb Europas dafür immer abgepacktes Trinkwasser und schälen Sie Früchte wie Orangen, Ananas oder Papayas anschließend mit einem sauberen Messer. Kaufen Sie besser kein vorgeschnittenes Obst am Straßenrand”, sagt Luise Hoffmann.

Buffets sind Nährboden für Bakterien

Vorsicht ist auch bei Buffets geboten, die in Restaurants oder Hotels oft über mehrere Stunden ein komplettes Menü von der Vorspeise bis zum Dessert anbieten. Stehen die Speisen bei warmen Temperaturen lange ungekühlt auf dem Tisch, sind sie ein idealer Nährboden für Bakterien.

„Heiße, frisch gegarte Speisen am Straßenrand sind kein Problem. Aber Geschirr, Besteck oder der Stand insgesamt können hygienisch bedenklich sein. Campingbesteck und -geschirr können hier hilfreich sein und gleichzeitig Plastikmüll vermeiden”, rät die Expertin. In der Eisdiele oder am Softeisstand sollte der hygienische Eindruck ausschlaggebend für den Griff zum Hörnchen oder Becher sein.

Leitungswasser abkochen

Zum Trinken und Zähneputzen sollte nur abgefülltes Trink- oder Mineralwasser verwendet werden. Leitungswasser sollte mindestens fünf Minuten lang abgekocht und bestenfalls anschließend mit einem Hand- oder Tropffilter gefiltert werden, um Bakterien und Parasiten zu entfernen. Weitere Infos zum Thema Trinkwasser im Ausland gibt es beim Auswärtigen Amt.

Kaffee und Tee sollten mit sprudelnd kochendem Wasser zubereitet werden, um mögliche Krankheitserreger abzutöten. Bei Eiswürfeln und Mixgetränken mit Crushed Ice sollte der kühlende Zusatz aus aufbereitetem Trinkwasser bestehen – oder im Zweifelsfall ganz weggelassen werden.

Und noch einen Hinweis zum Thema Getränke hat Luise Hoffmann zum Abschluss: „Ein Schnaps nach dem Essen ist kein Bakterienkiller.”

Weitere Fragen rund um die Themen Lebensmittel und Ernährung beantworten die Fachberaterinnen der Verbraucherzentrale unter Telefon (0361) 555 14 27 oder per E-Mail an lebensmittel@vzth.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.