Gesund durch den Schultag: Tipps für die Brotbüchse

Pressemitteilung vom
Bald ist es soweit: Die Einschulung geht auch in Thüringen los. Damit die Kinder möglichst fit und gesund durch den beginnenden Schulalltag kommen, ist die richtige Ernährung in den Pausen entscheidend. Was alles in eine Brotbüchse gehört und wie einfach sich diese gesund und schmackhaft gestalten lässt, zeigt die Verbraucherzentrale Thüringen.
Eine geöffnete Brotbüchse mit einem Brot mit Augen aus Gurkenscheiben.
On

Um gestärkt in den Schultag zu starten, nehmen die meisten Kinder ihr erstes Frühstück zu Hause ein. „Damit die Konzentration jedoch auch bis zur Mittagspause hält, ist das zweite Frühstück in der Schule wichtig“, sagt Luisa Klüpfel, Fachberaterin Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Thüringen.

Die Lunchbox sollte dabei möglichst knackig, frisch und gesund gestaltet sein. „Damit Ihr Kind den Appetit auf das Pausenbrot nicht verliert, sollten Sie außerdem auf einen abwechslungsreichen und farbenfrohen Inhalt achten“, so Luisa Klüpfel.

Die richtige Mischung macht´s

Beim Befüllen der Brotbüchse empfiehlt sich eine Mischung aus ausreichend Obst und Gemüse. Mit kleinen Tricks wird der Pausensnack noch appetitlicher. „Das Gemüse können Sie in Sticks schneiden und das Obst mit etwas Zitronensaft gegen das Braunwerden beträufeln. Schon greifen die Kinder lieber zu“, rät Klüpfel.

Außerdem sollte das Lunchpaket auch Getreideprodukte und Komponenten aus Milch enthalten. Hierbei sollte bevorzugt auf Vollkorn geachtet werden und bei den Milchprodukten möglichst auf die ungezuckerten und fettärmeren Varianten zurückgegriffen werden.

Auch Knabbereien sind ab und an erlaubt. Trockenfrüchte, Nüsse oder selbstgemachte Energiebällchen bieten eine gesündere Alternative zu Schokoriegeln und Co.

Beim Herzhaften Kreativ werden

Es muss nicht immer ein belegtes Brötchen sein. Es gibt eine große Auswahl an herzhaften Leckereien, wie beispielsweise ein gerolltes Pausenbrot in Form von Wraps, herzhafte Muffins oder eine Vollkorn-Pizzaschnecke.

Falls es doch ein Brötchen wird, sollte der Belag vorzugsweise aus fettärmerem Käse mit weniger als 50 Prozent Fett in der Trockenmasse, wie zum Beispiel Gouda, oder aus magerem Aufschnitt, wie zum Beispiel Putenbrust, bestehen. Zudem bringen vegetarische Aufstriche Abwechslung in den Belag. Diese können auch schnell selbstgemacht werden, zum Beispiel eine Kräutercreme, ein Möhrenquark oder ein Hummus aus Kichererbsen.

„Lassen Sie Ihr Kind bei der Herstellung mithelfen. Kinder probieren und essen ein neues Gericht eher, wenn sie beim Zubereiten mit eingebunden werden“, so die Fachberaterin.

Kinderlebensmittel – nein danke

Für eine ausgewogene Ernährung benötigen Kinder weder spezielle Kinderlebensmittel noch Produkte, die mit Vitaminen und Mineralstoffen angereichert sind. Sie sind nicht nur teurer im Vergleich zu frischen, wenig verarbeiteten Lebensmitteln, sondern liefern zum Großteil auch noch mehr Kalorien.

Trinken nicht vergessen

Ausreichend trinken ist wichtig, deshalb gehört zu jeder gesunden Brotbüchse auch ein Getränk. Als Durstlöscher ist Wasser die beste Wahl. Aber auch ungesüßte Kräuter- oder Früchtetees oder Saftschorlen sind eine gute Option.

„Bei Schorlen ist das Mischverhältnis ein Teil Saft und drei Teile Wasser ideal“, so Luisa Klüpfel. Softgetränke und Limonaden sind aufgrund des hohen Zuckergehaltes keine geeigneten Durstlöscher. Das gilt auch für Cola und Energydrinks. Diese sind aufgrund ihres Koffeingehaltes besonders problematisch für Kinder.

Weitere Fragen zur richtigen Ernährung bei Kindern sowie zu weiteren Themen aus dem Bereich Lebensmittel und Ernährung beantworten die Ernährungsexpertinnen der Verbraucherzentrale unter Tel. (0361) 555 14 27 oder per E-Mail an lebensmittel@vzth.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.