Vorsicht beim Lüften kühler Räume im Sommer

Pressemitteilung vom
Einen feuchten Keller im Sommer mit warmer Luft trocknen? Das klingt zunächst einleuchtend. Doch es funktioniert nicht immer – und kann sogar das Gegenteil bewirken.
Frau schaut auf eine Wand mit Schimmel.
Off

Warme Luft kann viel Wasserdampf aufnehmen. Im Keller kühlt die Luft ab und die relative Luftfeuchtigkeit steigt, da kalte Luft weniger Wasserdampf aufnehmen kann. „An den kalten Wänden im Keller oder in der Souterrainwohnung kann sich dann Kondenswasser bilden“, erklärt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen.

Aber auch ohne Tropfenbildung an kühlen Wänden kann es zu Schimmelpilzwachstum kommen, wenn die Luftfeuchtigkeit über längere Zeit bei 80 Prozent und mehr liegt. „Kalte Räume sollten in der warmen Jahreszeit besser in den kühleren Morgen-, Abend- oder Nachtstunden gelüftet werden. Also dann, wenn es draußen kühler ist als drinnen“, rät Ramona Ballod. Dabei sollten Hausbesitzer:innen natürlich auch das Thema Einbruchschutz im Hinterkopf haben.

Im Winter dagegen ist die Außenluft trockener als die Innenluft. Beim Lüften im Winter wird die relativ wärmere, feuchte Raumluft gegen trockene Außenluft ausgetauscht. Die Frischluft erwärmt sich und nimmt die Feuchtigkeit aus der Raumluft auf, bis sie wieder ausgetauscht wird. Über einen längeren Zeitraum wird der Raum dadurch trockener. Ein Hygrometer hilft, die relative Luftfeuchtigkeit im Blick zu behalten. So kann man passgenau lüften.

Weitere Fragen zu den Themen Lüften und Schimmelvermeidung beantworten die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale Thüringen. Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann unter der Telefonnummer 0800 - 809 802 400 vereinbart werden.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.