Lust auf einen spannenden Job? Wir suchen eine:n Social-Media-Redakteur:in (m/w/d) in Vollzeit! 

Sommerurlaub für den Stromzähler

Pressemitteilung vom
Sommerzeit ist Urlaubszeit - da sollte sich auch der Stromzähler ein wenig erholen können. Vor der Abreise sollten deshalb alle elektrischen Geräte, die während der Abwesenheit nicht benötigt werden, konsequent ausgeschaltet werden. Ein Rundgang durch alle Räume hilft, keinen Stromfresser zu vergessen.
Eine Hand hält einen Stecker vor einer Steckdose.
Off

Leuchtende Lämpchen und Displays zeigen oft an, welche Geräte Strom ziehen. Aber manchmal wird auch Strom verbraucht, ohne dass ein Lämpchen blinkt. Je nach Anzahl und Art der Geräte kann dieser Leerlauf in einem Dreipersonenhaushalt bis zu 15 Prozent der Stromkosten ausmachen. Deshalb sind schaltbare Steckdosenleisten praktisch. Alternativ sollte der Stecker gezogen werden.

Stromfresser Unterhaltungselektronik

Vor allem Computer, Spielkonsolen und andere Unterhaltungselektronik verbrauchen im Standby-Modus Strom. Auch bei Routern, Repeatern und Festnetztelefonen kann man getrost den Stecker ziehen. Denn viele Router verbrauchen mehr Strom als ein sparsamer Kühlschrank. Im Dauerbetrieb kommen so bis zu 40 Euro im Jahr zusammen.

Vorsicht bei der Sicherung

Für die Urlaubszeit oder bei längerer Abwesenheit scheint es naheliegend, einfach die Sicherung herauszuziehen, um dem gesamten Haushalt eine Sommerpause zu gönnen. Doch Vorsicht: Ein unbedacht abgetauter Gefrierschrank oder eine ausgeschaltete Alarmanlage können für böse Überraschungen sorgen.

Kühlschrank abtauen

Wer bei Kühl- und Gefriergeräten einen doppelten Energiespareffekt erzielen will, sollte sie vor dem Urlaub abtauen. Zum einen wird kein Strom für den laufenden Betrieb benötigt, zum anderen arbeiten die Geräte nach der Rückkehr ohne Eisschicht effizienter.

Blick in den Keller lohnt sich

Bei längerer Abwesenheit zahlt es sich aus, den Boiler auszuschalten und die Heizung auf Sommerbetrieb umzustellen. Bei der Heimkehr beugt man der Gefahr von Legionellen vor, indem man aus allen Wasserhähnen gut zehn Liter laufen lässt. Das reicht, um das abgestandene Wasser in den Leitungen auszutauschen. Dieses kann als Gießwasser für die Pflanzen auf Balkon oder Terrasse genutzt werden.

Auch nach dem Urlaub: Stromzähler im Blick behalten

Wer sparen will, muss seinen Verbrauch kennen. Mit einem Verbrauchsmessgerät lässt sich genau nachvollziehen, wie viel Strom ein Gerät verbraucht. Die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale Thüringen verleihen kostenlos Verbrauchsmessgeräte. Mit der Zähler-Check-Karte der Verbraucherzentrale können Verbrauch oder Zählerstände übersichtlich erfasst werden. Wer Fragen zu den eingetragenen Werten hat, kann diese bei der Rückgabe der Geräte im Rahmen einer Energieberatung kostenlos besprechen. Ein Termin kann über die kostenfreie Telefonnummer 0800 809 802 400 vereinbart werden.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind die Beratungen in Thüringen kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.