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Modul 1: Tierisch viel CO2

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In Modul 1 schauen wir uns an, wie stark verschiedene Lebensmittelgruppen - tierisch und pflanzlich - auf das Klima wirken.
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In diesem Modul schauen wir uns an, wie stark verschiedene Lebensmittelgruppen auf das Klima wirken. Dabei vergleichen wir tierische und pflanzliche Lebensmittel. Wie viel Platz, wie viel Wasser, wie viel Energie sind nötig, um beispielsweise ein Kilogramm Kartoffeln oder Rindfleisch zu produzieren? Und vor allem: Wie viel klimaschädliche Treibhausgase fallen damit auf diesem Weg an?

Für das Klima und für unsere Gesundheit sprechen eine pflanzenbetonte Ernährung und ein stark reduzierter Fleischkonsum. Wir betrachten daher im ersten Modul auch Risiken und Möglichkeiten, die mit dieser Ernährungsform einhergehen.

Zur Bearbeitung des Moduls im Heft sollte das zugehörige Video jeweils einmal vorher angeschaut werden. Natürlich kann es auch während oder auch nach der Bearbeitung im Heft noch beliebig oft angeschaut werden.

Video: Workshop "Dein Essen. Unser Klima." - Tierisch viel CO2 (Modul 1): Erst wenn Sie auf "Inhalte anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und Daten werden übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

Titelmotiv des Arbeitsheftes "Dein Essen. Unser Klima".

"Dein Essen. Unser Klima."

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Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.