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Omega-7-Kapseln notwendig oder sinnvoll?

Stand:
Sind Nahrungsergänzungsmittel mit Omega-7-Fettsäuren notwendig oder sinnvoll?
Off

Frage

Sind Nahrungsergänzungsmittel mit Omega-7-Fettsäuren notwendig oder sinnvoll?

Antwort

Omega-7-Fettsäuren gehören zu den einfach ungesättigten Fettsäuren, die eine Doppelbindung am siebten Kohlenstoff-Atom des Moleküls aufweisen. Sie sind nicht essentiell, das heißt der Körper kann diese Fettsäuren selbst bilden. Eine Einnahme von Omega-7-Kapseln ist daher nicht nötig. Lediglich Omega-6-Fettsäuren sowie Omega-3-Fettsäuren gehören zu den essentiellen Fettsäuren, die der Körper nicht selbst herstellen kann – daher müssen sie über die Nahrung aufgenommen werden.

Ausführliche Informationen dazu können Sie hier nachlesen:
Omega-3-Fettsäure-Kapseln sinnvolle Nahrungsergänzung?

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.