Ernährungsberater bewerben NEM mit unerlaubten Gesundheitsversprechen

Stand:
Wo kann ich das melden?
Off

Frage

Bei welchen Stellen kann man Personen melden, die unter Anwendung von Gesundheitsversprechen Nahrungsergänzungsmittel (meist im Multi-Level-Marketing) verkaufen? Und/oder diese Personen Ernährungsberatung bei Erkrankungen anbieten (was ja Ernährungstherapie wäre und daher nur bestimmtem, entsprechend ausgebildeten Fachpersonal vorbehalten ist)?

Antwort

Die Lebensmittelüberwachung ist Sache der Bundesländer. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden sind jeweils an die Stadt- und Kreisverwaltungen angegliedert. Die örtlichen Überwachungsämter nehmen Verbraucherbeschwerden entgegen, wenn im Lebensmittelbereich gegen Gesetze und Regelungen verstoßen wird. Es ist die Behörde zuständig, in dessen Gebiet der Vertrieb (Verkauf) stattgefunden hat. Die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen helfen gerne bei der Adresssuche.

Nahrungsergänzungsmittel dürfen (auch mündlich) nur mit solchen Gesundheitsaussagen beworben werden, die wissenschaftlich geprüft und als sogenannte "Health Claims" von der EU ausdrücklich zugelassen sind. Sie dürfen weder eine Heilung oder Linderung von Krankheiten versprechen noch den Eindruck erwecken, dass herkömmliche Lebensmittel zur Nährstoffversorgung nicht ausreichen. Auch wissenschaftlich nicht haltbare Aussagen, indem dem Nahrungsergänzungsmittel Wirkungen oder Eigenschaften zugeschrieben werden, die es nicht besitzt; gelten als (verbotene) Irreführung.

Beim Multi-Level-Marketing oder auch Direktmarketing, einem recht häufigen Vertriebsweg für Nahrungsergänzungsmittel, empfehlen selbstständige Außendienstmitarbeitende, die sich teilweise als Ernährungsberater:in bezeichnen, Produkte einer Firma direkt an Endkunden – unter Umgehung des Handels. Die Verkäufer:innen versuchen zunächst unter ihren Verwandten, Freunden und Bekannten Kunden oder auch neue Mitarbeiter zu gewinnen. Sie werden über ein pyramidenartiges Verdienstsystem am Gewinn beteiligt. Das Motto: Je mehr Kunden und neue Verkäufer:innen geworben werden, desto höher soll das Einkommen sein.

Aus unserer Sicht ist besonders problematisch, dass Werbeaussagen bei einer Mund-zu-Mund-Bewerbung schwer zu kontrollieren und somit Beweispflicht und Überführung schwierig sind. Ob sich Beratende an die Rechtslage halten oder mit Gesundheitsversprechen weit darüber hinausgehen, ist kaum überprüfbar. Unternehmen können sich leicht damit herausreden, dass sie nicht wissen, was ihre Handelsvertreter:innen tun.

Der Begriff des Ernährungsberaters oder - therapeuten ist nicht gesetzlich geschützt. Daher kann gegen die Ausübung der Tätigkeit – Ernährungsberatung von Kranken - nur dann vorgegangen werden, wenn die jeweilige Person fahrlässig handelt - das wäre dann ein Fall für die Polizei. Wenn mit der Beratung auch noch eine Art Behandlung, Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen“ einhergeht, wäre eine Nachfrage beim örtlichen Gesundheitsamt / öffentlichen Gesundheitsdienst angezeigt.

Wenn Sie Unterstützung bei der Suche nach einer qualifizierten Ernährungsberatung brauchen - deren Kosten die Krankenkassen bei Verordnung übernehmen -, gibt es hier weitere Informationen.

 

Zum Weiterlesen:

Nahrungsergänzungsmittel und ihre Vertriebswege

Allgemeine rechtliche Aspekte zu Nahrungsergänzungsmitteln

Wer heilt, hat Recht? Welchen Studien kann man vertrauen?

Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente – wann zahlt die Krankenkasse?

 

Quellen:


Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Lebensmittelüberwachung: Eine Aufgabe der Bundesländer

Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel

Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung

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