Der Geschäftsgegenstand des Unternehmens der Beklagten ist die Bewirtschaftung von Parkflächen mittels Hard- und Software sowie Serviceleistungen zur Parkraumbewirtschaftung und Parkraumoptimierung. Auf diesen Parkflächen bietet die Beklagte Verbraucher:innen den Abschluss von Nutzungsverträgen für das vorübergehende Abstellen von Kraftfahrzeugen auf einer privaten Parkfläche an, soweit diese die Parkfläche beispielsweise als Kunden der dort angesiedelten Einkaufsmärkte oder Gaststätten nutzen. Zur Feststellung der Benutzer und der Benutzungszeit bedient sich die Beklagte der digitalen Aufzeichnung bzw. tatsächlich der fotografischen Aufnahme des amtlichen KFZ-Kennzeichens und des gesamten Fahrzeugs bei der Ein- und Ausfahrt mit Erfassung der Ein- und Ausfahrtzeit. Bei Überschreitung der kostenfreien Parkzeit soll eine Vertragsstrafe werden, wobei die Festsetzung der Vertragsstrafenhöhe in Anlehnung an den öffentlichen Bußgeldkatalog erfolgt. Die Beklagte bedient sich dabei verschiedenen Beschilderungen mit verschiedenen Informationen dazu.
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Thüringen
Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage