BEV-Musterklage: BGH-Urteil zu Neukundenbonus im Sommer 2023

Stand:
Nach der Insolvenz des Energieversorgers BEV hatten Kund:innen umstrittene Endabrechnungen bekommen und sollten Boni verlieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt und 2019 vom Oberlandesgericht München Recht bekommen. Das letzte Wort wird im Sommer 2023 der BGH haben.
Das Logo der Musterklage steht vor einem Foto von jemandem, der einen Stecker in die Steckdose steckt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Weil der Insolvenzverwalter einen versprochenen Neukundenbonus nicht berücksichtigt hat, fehlen vielen Kund:innen der BEV 100 bis 200 Euro. Stattdessen kamen oft Nachzahlungsforderungen.
  • Der vzbv hatte Klage eingereicht und Recht bekommen.
  • Das Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) München: Verbraucher:innen haben trotz Insolvenz des Energieversorgers Anspruch auf einen Neukundenbonus. Dieser ist von Forderungen des Insolvenzverwalters abzuziehen.
  • Nun muss der Bundesgerichtshof für endgültige Klärung sorgen. Die mündliche Verhandlung findet am 15. Juni 2023 statt.
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Anspruch auf Bonus besteht trotz Insolvenz

Gute Nachrichten für geprellte Strom- und Gaskund:innen der BEV Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV). Das Oberlandesgericht (OLG) München stellte am 21. Juli 2020 fest, dass Verbraucher:innen trotz Insolvenz des Energieversorgers Anspruch auf den Neukundenbonus haben. Der Bonus mindert unmittelbar die Forderungen aus der Endabrechnung.

Das Urteil gilt für tausende ehemalige BEV-Kund:innen, die sich für die Musterfeststellungsklage registriert hatten. Nun muss der Bundesgerichtshof eine endgültige Entscheidung fällen. Eine Anmeldung zur Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich.

Auf der Endabrechnung fehlt der Neukundenbonus

Der Hintergrund: Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH hatte 2018 mit preisgünstigen Strom- und Gaslieferverträgen geworben. Der Preisvorteil ergab sich vor allem aus einem Neukundenbonus von bis zu 25 Prozent des Jahresverbrauchs bei Vertragsabschluss. So gewann der Versorger eine sechsstellige Zahl an Kund:innen.

Doch dann wurde den Kund:innen der BEV dieser Bonus im Insolvenzverfahren nicht angerechnet. Der vzbv hatte daher für die Betroffenen gegen den Insolvenzverwalter des Energieversorgers geklagt.

Da der Neukundenbonus häufig nur zwischen 100 und 200 Euro betrug, scheuten viele Verbraucher:innen die Kosten einer Klage. Deswegen klärt der vzbv mit der Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter die strittigen Fragen.

Der Bundesgerichtshof hat das letzte Wort

Da der Insolvenzverwalter der BEV gegen das Urteil Revision eingelegt hat, muss nun der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Dieser verhandelt am 15. Juni 2023 über die Klage. Der vzbv ist zuversichtlich, dass der BGH im Sommer 2023 die Auffassung des Oberlandesgerichts bestätigen wird.

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