Personalisierte Tickets: Kein Zutritt trotz teurer Karten?

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Vorsicht beim Kauf von personalisierten Konzerttickets: Stimmt der Name auf dem Ticket nicht, kann man Sie am Einlass abweisen. Sie sollten möglichst vor der Veranstaltung handeln.
Ticket für Ed Sheeran in Essen bzw. Düsseldorf

Das Wichtigste in Kürze:

  • Um den Schwarzmarkt einzudämmen, verkaufen Veranstalter beispielsweise für Konzerte mittlerweile personalisierte Tickets. Einlass bekommt damit nur die Person, die namentlich auf dem Ticket vermerkt ist und sich ausweisen kann.
  • In den meisten Fällen können Sie bis einige Tage vor der Veranstaltung Tickets noch auf eine andere Person umschreiben lassen. Das ist allerdings aufwändig.
  • Kaufen Sie personalisierte Tickets nicht über Zwischenhändler, die lediglich Eintrittskarten anderer Käufer weitervermitteln. Hier stehen die Chancen besonders schlecht, Ihren Namen aufs Ticket zu bekommen.
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Viele Fans des Sängers Ed Sheeran standen frustriert vor den Konzertstätten: Sie durften nicht rein, obwohl sie gültige Tickets hatten. Der Grund: Für die Deutschland-Shows des britischen Musikers wurden ausschließlich personalisierte Tickets verkauft. Einlass bekommt damit ausschließlich die Person, die namentlich auf dem Ticket vermerkt ist und sich am Einlass als diese ausweisen kann.

Egal ob für Fußballspiele oder Konzerte: Manche Veranstaltungstickets sind so begehrt, dass sie innerhalb von Sekunden vergriffen und anschließend für horrende Summen im Internet gehandelt werden. Eine Möglichkeit, um den überteuerten Weiterverkauf von Eintrittskarten einzudämmen, sehen Veranstalter in dem Angebot von personalisierten Tickets.

Probleme mit Tickets von Drittanbietern

Besonders problematisch sind personalisierte Tickets für Kunden von Zwischenhändlern. Wer sein Ticket über einen Vermittler wie Viagogo, Fansale oder andere Portale ergattert hat, läuft Gefahr, vor Ort keinen Zutritt zur Veranstaltung zu bekommen. Denn die Portale sind keine offiziellen Ticketverkäufer, sondern vermitteln lediglich an private Verkäufer. Die oft für viel Geld gekauften Karten sind somit nicht auf Sie personalisiert und Ihnen kann der Einlass verwehrt werden.

Personalisierte Tickets: Was können Sie tun?

  • Achten Sie stets vor dem Kauf von Veranstaltungstickets darauf, ob die Eintrittskarten personalisiert verkauft werden. Die Tickets sind dann regelmäßig verbindlich an die Person gebunden, die auf dem jeweiligen Ticket steht.
  • Wenn Tickets personalisiert sind, müssen Sie aus unserer Sicht beim Kauf über eine offizielle Ticket-Verkaufsstelle über die Personalisierung, die Möglichkeiten und das Verfahren sowie mögliche Kosten einer Umschreibung informiert werden.
  • Können Sie eine Veranstaltung nicht besuchen und möchten Sie Tickets verschenken oder verkaufen, kontaktieren Sie im Vorfeld den Veranstalter. Personalisierte Tickets können in der Regel auf einen anderen Namen umgeschrieben werden. Kümmern Sie sich rechtzeitig darum! Es kann sein, dass für das Umschreiben des Namens Fristen gelten – zum Beispiel bis 14 Tage vor dem Konzert – und zusätzliche Kosten entstehen. Wichtig: Achten Sie darauf, ob der Veranstalter eine Umschreibung durch die Person verlangt, auf die die Eintrittskarte ausgestellt war, und lassen sich ggf. eine entsprechende Mitwirkung zusichern.
  • Vollmachten und Kopien des Personalausweises des eigentlichen Ticket-Käufers muss der Veranstalter nicht akzeptieren. Sie können lediglich auf Kulanz hoffen.
  • Beziehen Sie personalisierte Tickets bestenfalls nur von offiziellen Händlern und nicht über Zwischenhändler, die lediglich Eintrittskarten anderer privater Käufer weitervermitteln.
  • Haben Sie bereits personalisierte Eintrittskarten über einen Zwischenhändler erworben, können Sie zunächst versuchen, die Umschreibung beim Veranstalter zu veranlassen. Ansonsten versuchen Sie, die Tickets beim Zwischenhändler zurückzugeben und fordern Sie, dass er Ihnen den Kaufpreis zurückerstattet. Berufen Sie sich darauf, dass die Tickets für Sie so nicht nutzbar sind. Gibt es Ärger, lassen Sie sich unabhängig beraten – zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.
  • Hat man Sie mit einem personalisierten Ticket nicht auf eine Veranstaltung gelassen, haben Sie gegenüber dem Veranstalter grundsätzlich keinen Anspruch darauf, das Geld für Ihre Tickets zurückzubekommen. Gegebenenfalls können Ihnen aber Rückerstattungs- bzw. Schadensersatzansprüche gegen den Ticketverkäufer bzw. das Zweitmarktportal zustehen.

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