Fatburner zum Abspecken - oft eine Gefahr!
Fatburner versprechen schnelles Abnehmen, bergen aber ernste Risiken: Herzrasen, Bluthochdruck, sogar Todesfälle sind bekannt. Die Verbraucherzentralen warnen vor gefährlichen, teils illegalen Inhaltsstoffen wie DNP oder Yohimbin – auch in "rein pflanzlichen" Produkten.

Das Wichtigste in Kürze:
- Schon der Begriff "Fatburner" ist irreführend, Produkte dürfen mit diesem Begriff weder beworben noch verkauft werden.
- Statt die Fettverbrennung anzukurbeln, wirken sogenannte "Fatburner" meist nur auf das Herz-Kreislauf-System.
- Viele Produkte können deshalb unangenehme bis gefährliche Nebenwirkungen haben, wie Bluthochdruck, Schlafstörungen oder Herzrasen bis zum Herzinfarkt.
- Diese Warnung gilt auch für Produkte, die "rein pflanzlich" sind.
- Eine besondere Gefahr geht von zugesetzten, aber nicht angegebenen Wirkstoffen aus.
Was steckt hinter der Werbung zu "Fatburnern"?
Als "Fatburner" beworbene Nahrungsergänzungsmittel versprechen wahre Wunder. Überflüssige Kilos sollen verschwinden, einfach durch Anregung des Stoffwechsels und der körpereigenen Fettverbrennung. "Vor allem die Fettpolster an den Problemzonen wie Hüften, Bauch und Po verschwinden zielgerichtet und die Muskulatur zeigt eine schöne Definition." - so eine Werbung für einen "Fatburner", die besonders Bodybuilder ansprechen soll.
Gerade diese Sportler legen viel Wert auf eine gut strukturierte Muskulatur mit geringem Anteil an Fettgewebe. Eine Erklärung und Belege für diese angeblich gezielte Wirkung bleiben die Hersteller aber schuldig.
Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht unter der Bezeichnung Fatburner in den Verkehr gebracht werden oder beworben werden. Der Bundesgerichtshof BGH (Entscheidung vom 13. Januar 2022, I ZR 79/21) hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Anbieters zurückgewiesen, so dass die Urteile des Landgericht Hamburg (Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - 312 O 105/17) und des Oberlandesgericht Hamburg (Entscheidung vom 12. Mai 2021 – 3 U 194/18) rechtskräftig wurden. Das Verfahren hatte die Verbraucherzentrale Hessen angestoßen.
Da das Wort "Fatburner" in Bezeichnung und Werbung nicht mehr verwendet werden darf, weichen viele Hersteller auf Begriffe aus, die anders aber ähnlich lauten. Turbo-Burner, Keto- oder F-Burn, Slim-BRN, Fat Cut oder Fat-Out, Morning oder Night Burn - der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Bei der Nutzung von Internet-Suchmaschinen führt der Begriff "Fatburner" aber zielsicher zu diesen Produkten.
Auf was sollte ich achten, wenn ich sogenannte "Fatburner" nutze?
- Viele "Fatburner"“ enthalten gesundheitlich bedenkliche oder nicht ausreichend untersuchte Substanzen. Auch "rein pflanzliche" Mittel wie Garcinia cambogia/HCA können hoch riskant sein.
- Als besonders wirksam angepriesene "Fatburner" enthalten häufig gefährliche und für Lebensmittel verbotene Substanzen wie z. B. die Industriechemikalie 2,4-Dinitrophenol, auch DNP.
- Nicht deklarierte Zutaten sind besonders tückisch, da die Gefährlichkeit der Produkte dann für den Käufer nicht erkennbar ist. Ein besonderes Risiko besteht bei Produkten, die über das Internet aus unsicheren Quellen oder aus dem Ausland bestellt werden.
- Werden viele Pflanzenextrakte kombiniert, sind mögliche Wechselwirkungen und die Gesamtwirkung oft schwer einzuschätzen.
- Zahlreiche der enthaltenen Substanzen können in Wechselwirkungen mit Medikamenten treten, wie das verbotene Yohimbin mit Psychopharmaka.
- Die meisten der verwendeten Stoffe wirken auf das Herz-Kreislauf-System. Fehlen bei den Wirkstoffen die Mengenangaben, sollte das Produkt nicht verzehrt werden.
- Die Kombination mit Koffein, wie häufig in Produkten mit Synephrin, erhöht die Wirkung vieler Stoffe noch und kann zu Bluthochdruck und Herzrasen bis hin zu Herzinfarkten führen.
Welche Inhaltsstoffe sind in "Fatburnern" enthalten?
Nahrungsergänzungsmittel, die als "Fatburner" vertrieben werden, sind sehr unterschiedlich zusammengesetzt, enthalten aber meist eine oder mehrere der folgenden Substanzen.
Die Hydroxycitronensäure (HCA) wird aus der Pflanze Garcinia cambogia (Malabar-Tamarinde) gewonnen und in „Fatburnern“ eingesetzt. Zwar hemmt HCA in Tierversuchen ein Enzym des Fettstoffwechsels, eine entsprechende Wirkung beim Menschen ist jedoch nicht ausreichend belegt.
Gleichzeitig bestehen Zweifel an der Sicherheit: In Tierversuchen wurden unter anderem Hodenschäden beobachtet, zudem gibt es aus verschiedenen Ländern Berichte über Leberschäden. Die französische Lebensmittelsicherheitsbehörde ANSES und die australische Arzneimittelbehörde TGA warnen deshalb vor Garcinia-cambogia-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln. In Frankreich ist der Verkauf seit April 2025 ausgesetzt. Einige Produkte wurden bereits zurückgerufen.
Die Industriechemikalie 2,4-Dinitrophenol (DNP) ist eine giftige, fettlösliche Substanz aus der Gruppe der Nitrophenole. Sie wird unerlaubt in Nahrungsergänzungsmitteln für Sporttreibende, insbesondere für Bodybuilder, eingesetzt.
DNP stört den Energiestoffwechsel der Körperzellen. Statt Energie in Form des Energieträgers ATP zu speichern, wird sie als Wärme freigesetzt. Das kann zu starkem Schwitzen, Überhitzung und lebensbedrohlichen Vergiftungen führen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnte bereits 2015 vor Nahrungsergänzungsmitteln mit DNP, nachdem es in Europa zu Todesfällen gekommen war. Auch über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) werden immer wieder Nahrungsergänzungsmittel mit DNP gemeldet.
DNP steht seit dem 1. Januar 2024 auf der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA).
Synephrin wird oft als Alternative zum verbotenen Ephedrin oder Ephedrakraut eingesetzt. Es kommt natürlicherweise unter anderem in der Bitterorange (Pomeranze, Citrus aurantium) vor und wird in „Fatburnern“ häufig mit Koffein oder koffeinhaltigen Zutaten wie Guarana-, Grüntee- oder Kaffeeextrakten kombiniert. Beide Stoffe wirken auf das Herz-Kreislauf-System und können sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken. Über Früchte können Sie kaum zu viel Synephrin aufnehmen, aber über Nahrungsergänzungsmittel kann das schnell passieren. Mehr als 21 mg Synephrin insgesamt pro Tag sollten es nicht sein. In vielen Produkten wird diese Menge aber deutlich überschritten.
Neben der Wirkung des Koffeins sollen die häufig verwendeten Mate- und Guarana-Extrakte eine appetithemmende Wirkung haben.
Tribulus terrestris, Carnitin und Piperin aus Pfefferextrakten können ebenfalls Zutaten sein. Laut BfR sollten Erwachsene nicht mehr als 2 Milligramm isoliertes Piperin pro Tag über Nahrungsergänzungsmittel aufnehmen.
Ketone (meist Himbeerketon) werden ebenfalls zur Leistungssteigerung beim Sport und als "Fatburner" zur Gewichtsabnahme angeboten. Fundierte wissenschaftliche Studien, die diese Wirkungen belegen, gibt es nicht. Die Aussagen mit Bezug auf Gewichtsreduktion wurden von der EFSA aufgrund mangelnder Belege bereits als wissenschaftlich nicht gesichert zurückgewiesen.
Das verbotene Yohimbin aus der Rinde des afrikanischen Yohimbe-Baumes kommt in "Fatburnern" meist als Yohimbinhydrochlorid (Yohimbin-HCL) vor. Es wird für Bodybuilder zum Fettabbau bzw. zur Verbesserung der sportlichen Leistung beworben. Yohimbin kann zwar die Konzentration freier Fettsäuren im Plasma erhöhen, das fördert aber nicht zwangsläufig eine Gewichtsreduktion, die von vielen weiteren Faktoren abhängt. Als gesundheitliche Risiken von Yohimbin werden Schlaflosigkeit, Angst und Erbrechen genannt. Yohimbin-HCl erhöht die Herzleistung, was unter anderem zu erhöhtem Blutdruck führt.
Das BfR bewertet Yohimbin wegen bekannter Risiken als "nicht für die Verwendung in Lebensmitteln geeignet". Yohimbe wurde im April 2019 mit der EU-Verordnung 2015/650 als ein Stoff eingestuft, dessen Verwendung in Lebensmitteln – und damit auch in Nahrungsergänzungsmitteln – in der Europäischen Union verboten ist (gemäß Anhang III, Teil A, VO (EG) 1925/2006).
Allein von Mai 2023 bis August 2026 erfolgten mehr als 60 Warnmeldungen im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) wegen Yohimbin oder Yohimbe-Rinde in Nahrungsergänzungsmitteln. Mehrfach waren auch die ebenfalls verbotenen Stoffe DMAA, DMHA und Ephedrin mit enthalten.
Zum ebenfalls vereinzelt enthaltenen Tongkat Ali (Eurycoma longifolia) hat die EFSA im Dezember 2021 eine Sicherheitsbewertung zu einem Wurzelextrakt aus der Pflanze als neuartiges Lebensmittel (NF) gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 abgegeben. Darin konnte eine potentiell DNA-schädigenden Wirkung, insbesondere bei Magen-Darm-Schleimhäuten, die den ersten Kontakt mit dem Extrakt darstellen, nicht ausgeschlossen werden. Der Extrakt wurde als nicht sicher bewertet.
Weitere Zutaten können Açaí-Beere, Nopal sowie Chrom, Magnesium, Zink, Vitamin C, Vitamin D und konjugierte Linolsäure (CLA) sein. Keine dieser Zutaten führt zu einer verstärkten Fettverbrennung.
Tipp:
Verzichten Sie auf "Fatburner", vor allem auf Produkte aus unsicheren Quellen im Internet. Eine Fettverbrennung findet grundsätzlich nicht an den erwünschten Stellen unter der Haut statt, sondern bei der Energiegewinnung im Stoffwechsel des gesamten Körpers. Gute Strategien zum Abnehmen sind hilfreicher als Pillen: kontrolliert, aber abwechslungsreich essen, regelmäßig Sport treiben und dabei die gewünschten Muskelgruppen gezielt trainieren.
Zum Weiterlesen:
NADA: Vorsicht vor Nahrungsergänzungsmitteln
NADA via YouTube: Let´s talk about Clean Sport (Minute 6:16 bis 8:46)
Quellen:
Klenow S, Latté K P, Wegewitz U, Dusemund B, Pöting A, Schauzu M, Schumann R, Lindtner O, Appel K E, Großklaus E, Lampen A (2013): Risikobewertung von Pflanzen und pflanzlichen Zubereitungen, Yohimbe, Bundesinstitut für Risikobewertung, 2., ergänzte Auflage, Berlin
EFSA (2013): Scientific Opinion on the evaluation of the safety in use of Yohimbe. EFSA Journal 11 (7): 3302
Verordnung (EU) 2019/650 der Kommission vom 24. April 2019 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Yohimbe (Pausinystalia yohimbe (K. Schum) Pierre ex Beille).
Schnellwarnungen RASFF, Meldungen zu Yohimbe in Nahrungsergänzungsmitteln (zuletzt abgerufen am 08.09.2026)
Bundesinstitut für Risikobewertung (2012): Gesundheitliche Bewertung von synephrin- und koffeinhaltigen Sportlerprodukten und Schlankheitsmitteln. Stellungnahme Nr. 004/2013 des BfR vom 16.11.2012 (zuletzt abgerufen am 08.09.2026)
CVUA Karlsruhe: Internethandel: Verbotene Stoffe in Schlankheitsmitteln, aktualisiert am 05.03.2019 (zuletzt abgerufen am 08.09.2026)
Ziegenhagen R, Braun H, Carlsohn A, Großhauser M, Heseker H, König D, Mosler S, Nieß A, Oberritter H, Schäbethal K, Schek A, Stehle P, Virmani K, Lampen A. Position of the working group sports nutrition of the German Nutrition Society (DGE) (2020): Safety aspects of dietary supplements in sports. Dtsch Z Sportmed. 71: 216-224
Bundesinstitut für Risikobewertung (2018): Lebensmittelsicherheit Nahrungsergänzungsmittel im Sport, BfR2GO 1/2018
Bundesinstitut für Risikobewertung (2019): Nahrungsergänzungsmittel mit Piperin. BfR2GO 1/2019 (zuletzt abgerufen am 08.09.2026)
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Pressemitteilung: Schlankheitsmittel versprechen viel - helfen aber nur wenig, 03.01.2017 (zuletzt abgerufen am 15.04.2025)
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (2021): Stellungnahme zur Einstufung von Citrus-autantium-Extrakt bzw. Synephrin allein und in Kombination mit Coffein, Nr. 01/2021, Stand: 27.09.2021 (zuletzt abgerufen am 08.09.2026)
Aktualisierte Mitteilung Nr. 046/2015 des BfR vom 26.11.2015: Nahrungsergänzungsmittel, die Dinitrophenol (DNP) enthalten, können zu schweren Vergiftungen bis hin zu Todesfällen führen. (zuletzt abgerufen am 08.09.2026)
Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärmedizin (2019): 2,4-Dinitrophenol (DNP). Stand: 09.02.2022 (zuletzt abgerufen am 08.09.2026)
Lerch C (2016): Garcinia cambogia - ein Schlankmacher? Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart, Stand: 16.03.2016 (zuletzt abgerufen am 08.09.2026)
Maixner S, Kohl-Himmelseher M (2016): Schlank und fit mit Pillen? , Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe, Stand: 15.03.2016 (zuletzt abgerufen am 08.09.2026)
NADA: Verbotsliste 2026, Stand: Januar 2026
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (2019): OPSON VIII. Stand: 21.06.2019 (zuletzt abgerufen am 08.09.2026)
Urteil des Oberlandesgericht Hamburg: Zulässigkeit der Bezeichnung „Fatburner“ als gesundheitsbezogene Angabe - Entscheidung vom 12.05.2021 – 3 U 194/18 (zuletzt abgerufen am 08.09.2026)
EFSA (2021): Safety of Eurycoma longifolia (Tongkat Ali) root extract as a novel food pursuant to Regulation (EU) 2015/2283. EFSA-Journal 19 (12): E06937
ANSES: Do not consume food supplements containing Garcinia cambogia, Stand: 05.03.2025 (zuletzt abgerufen am 08.09.2026)
TGA: Proposed changes to requirements for listed medicine ingredients: Annual low-negligible risk changes 2024-25. Final Decisions Version 1.0, December 2024Consultation paper Version 1.0, August 2024 (zuletzt abgerufen am 08.09.2026)
Dieser Inhalt ist im Rahmen des Online-Angebots www.klartext-nahrungsergänzung.de entstanden.












