Marktstichprobe zur Herkunft von Obst und Gemüse in der Saison

Stand:
Viele Menschen achten beim Einkauf von Obst und Gemüse auf die Herkunft der Produkte. Die Verbraucherzentrale Thüringen hat daher in einer Marktbegehung stichprobenhaft die Herkunft verschiedener Obst- und Gemüsearten sowie von Kartoffeln in der Saison untersucht. Hier finden Sie die Ergebnisse im Detail.
Eine Frau steht vor einem Gemüseregal.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Marktstichprobe zeigt, dass sich der Blick auf die Herkunftsangabe auch in der Saison lohnt. Gut die Hälfte der erfassten Angebote stammten aus Deutschland, ein Drittel aus anderen EU-Ländern und 12 Prozent aus Nicht-EU-Ländern.
  • Bei einem Viertel der verpackten Lebensmittel befindet sich die Ursprungsangabe weder auf dem Preisschild noch auf der Schauseite. Sie muss durch Drehen und Wenden der Produkte gesucht werden.
  • Regionalangaben gab es bei 17 Prozent der verpackten Lebensmittel. Lediglich rund 2 Prozent der Angebote (12 von 507) waren als Thüringer Produkte gekennzeichnet.
On

Die Verbraucherzentrale Thüringen hat in einer nicht-repräsentativen Marktstichprobe das Angebot verschiedener Obst- und Gemüsearten sowie von Kartoffeln untersucht. Die Stichprobe fand von April bis Oktober 2022 in fünf Lebensmitteleinzelhandels-Filialen im Raum Erfurt und Arnstadt statt. Der Fokus lag dabei auf der Herkunft der verschiedenen Angebote in der Saison sowie auf zusätzlichen Angaben zur Regionalität. Erfasst wurden 507 Angebote. Dazu zählten Blumenkohl, Bohnen, Kartoffeln, Kohlrabi, Stangensellerie, Rucola, Birnen, Himbeeren, Süßkirschen, Pflaumen sowie Trauben.

 

Grafik Erfassungszeiträume
Erfassungszeiträume der unterschiedlichen Produktgruppen in Abhängigkeit von ihrer Saison. Grafik: Verbraucherzentrale Thüringen.

 

Gemüse, Obst und Kartoffeln aus aller Welt

Insgesamt stammte etwas mehr als die Hälfte – genau 55 Prozent – der erfassten Produkte aus Deutschland. Ein Drittel kam aus anderen EU-Ländern, 12 Prozent aus Nicht-EU-Ländern. Die häufigsten Ursprungsländer nach Deutschland waren Italien (19 Prozent), Spanien (7 Prozent), Israel (4 Prozent) sowie Frankreich und Marokko (jeweils 2 Prozent). Die übrigen 11 Prozent teilten sich 13 weitere Länder.

 

Ursprungsländer der erfassten Produkte
Übersicht der in der Marktstichprobe erfassten Ursprungsländer. Grafik: Verbraucherzentrale Thüringen, erstellt mit Mark O'Travel.

 

Betrachtet man nur das Obst mit 152 Produkten, war der Anteil deutscher Ware mit 15 Prozent geringer als bei Gemüse. Dagegen dominierten italienische Produkte (47 Prozent). Dies ist vor allem auf die Erfassung von Tafeltrauben zurückzuführen. 81 Prozent der angebotenen Trauben waren italienischen Ursprungs. Da der Anbau von Tafeltrauben in Deutschland nur auf einer kleinen Fläche stattfindet, waren in den aufgesuchten Handelsfilialen keine deutschen Trauben zu finden. Ebenfalls nicht aus Deutschland verfügbar waren Birnen. Aus Spanien stammten 18 Prozent des erfassten Obsts. Neun Prozent der Ware kam aus den Nicht-EU-Ländern Afghanistan, Argentinien, Chile und Südafrika. Pflaumen stammten hingegen mit 64 Prozent der Ware am häufigsten aus Deutschland.

 

Grafik Herkunft Obst
Herkunft der erfassten Obst-Sorten im gesamten Erfassungszeitraum in Prozent. Grafik: Verbraucherzentrale Thüringen.

 

Von den 174 Gemüseprodukten stammten fast drei Viertel (72 Prozent) aus Deutschland. Das zweithäufigste Ursprungsland war auch hier Italien mit 14 Prozent, gefolgt von Marokko mit sechs Prozent. Bei zehn Prozent des Gemüses handelte es sich um Ware aus Nicht-EU-Ländern. Dies betraf ausschließlich Bohnen. Knapp die Hälfte (44 Prozent) der erfassten Bohnen stammte aus Äthiopien, Kenia und Marokko. Am häufigsten deutscher Herkunft waren Kohlrabi mit einem Anteil von 91 Prozent und Stangensellerie mit 100 Prozent.

 

Grafik Herkunft Gemüse
Herkunft der erfassten Gemüsearten im gesamten Erfassungszeitraum. Grafik: Verbraucherzentrale Thüringen.

 

Gemessen an der Ernte ist Deutschland das führende Kartoffelanbauland der EU. Der Selbstversorgungsgrad bei Kartoffeln beträgt 145 Prozent. Dennoch stammten 29 der insgesamt 174 erfassten Kartoffeln und damit 17 Prozent aus den Nicht-EU-Ländern Ägypten und Israel. Aus Deutschland kamen knapp drei Viertel (73 Prozent) der Ware. Kartoffeln aus anderen EU-Ländern spielten eine untergeordnete Rolle. Meist handelte sich dabei um besondere Sorten wie rotfleischige Kartoffeln oder Drillinge. Häufigstes EU-Ursprungsland nach Deutschland war Frankreich mit sechs Prozent. Positiv war aus Sicht der Verbraucherzentrale Thüringen, dass sämtliche Produkte eine Ursprungsangabe trugen, obwohl dies für Speise- und Frühkartoffeln nicht vorgeschrieben ist.

Die Frühkartoffelernte in Deutschland beginnt üblicherweise Ende Mai. Im Juni überwog bei den erfassten Kartoffeln noch die importierte Ware aus Ägypten und Israel (59 Prozent). Kritisch ist dabei, dass Frühkartoffeln aus Ägypten und Israel selbst dann angeboten werden, wenn die heimischen Lager noch gefüllt sind. Dies ist nicht nur problematisch für die Landwirte hier, sondern auch für die ägyptische Bevölkerung. Schließlich ist Wasser in der Wüste knapp und die Kartoffeln dort müssen aufwendig bewässert werden.

Ursprungsangaben: Das Suchen muss ein Ende haben

Gerade bei Obst und Gemüse spielt die Herkunft für Verbraucher:innen eine große Rolle. Deshalb ist es beschwerlich, wenn man beim Einkauf aufwendig nach der Ursprungsangabe suchen muss. Die Herkunftsangabe fand bei unverpackter Ware überwiegend auf dem Preisschild statt, vereinzelt auch auf einer Banderole, auf einem Aufkleber am Produkt oder auf der Kiste. Die Angabe auf dem Preisschild ist grundsätzlich eine gute Möglichkeit. Jedoch fiel in zwei Einkaufsstätten auf, dass die Preisschilder oft über den Waren hingen und damit schwierig zuzuordnen waren.

 

Kennzeichnung Kartoffeln bei Lidl
Werden Preisschilder über der Warenauslage angebracht, ist die Zuordnung von Produkt und Preis- beziehungsweise Ursprungsangabe oft nur schwer möglich. Foto: Verbraucherzentrale Thüringen.

 

Zudem zeigt die Marktstichprobe, dass Preisschilder fehlerhaft sein können. Besonders negativ fiel hier eine Filiale auf. Bei dieser wurde mehrfach das Ursprungsland falsch angegeben. Dies machte sich besonders bei zwölf verpackten Produkten bemerkbar, darunter Kartoffeln, Trauben, Bohnen, Stangensellerie und Pflaumen. Doch auch bei loser Ware ließen sich fehlerhafte Ursprungsangaben vermuten. Der Nachweis ist in diesen Fällen besonders schwer, da das Preisschild üblicherweise die einzige Informationsquelle für Verbraucher:innen ist. Bei Kaufland waren jedoch sechs Ursprungsangaben mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch. Betroffen waren Blumenkohl und Kohlrabi, die mit dem Ursprungsland Ägypten gekennzeichnet waren. Dies war nicht plausibel, da Ägypten weder für Blumenkohl noch Kohlrabi zu den relevanten Lieferländern gehört.

 

Verpackungsangaben Tafeltrauben Kaufland

 

Preisschild Tafeltrauben Kaufland
Die Ursprungsangaben auf der Verpackung und auf dem Preisschild stimmen nicht überein. Fotos: Verbraucherzentrale Thüringen.

 

Bei einem Viertel der verpackten Lebensmittel erfolgte die Ursprungsangabe weder auf dem Preisschild noch auf der Schauseite. Dadurch lassen sich diese wichtigen Informationen schwer finden. Besonders kritisch sieht die Verbraucherzentrale Thüringen die Angabe des Ursprungs beispielsweise auf der Unterseite einer offenen Papiertüte.

 

Herkunftsangabe auf Unterseite einer offenen Papiertüte bei Rewe.
Ursprungsangabe auf der Unterseite einer offenen Papiertüte bei Trauben (Rewe). Foto: Verbraucherzentrale Thüringen.

 

Bei zwei Dritteln der verpackten Produkte wurde der Ursprung direkt auf der Schauseite gekennzeichnet. Sicht- und Lesbarkeit waren dennoch unterschiedlich. Positiv beurteilt die Verbraucherzentrale Thüringen, wenn die Herkunft beispielsweisen durch Länderflaggen oder den Länderumriss deutlich hervorgehoben wird.

Nur wenige Regionalangaben

Insgesamt trugen 17 Prozent der verpackten Waren genauere Regionalangaben. Darunter befanden sich beispielsweise das Regionalfenster, aber auch händler- oder produktspezifische Kennzeichnungsvarianten. Den größten Anteil an Produkten mit Regionalangaben hatte Lidl mit 28 Prozent der verpackten Ware. Aus Thüringen kamen laut Kennzeichnung lediglich zehn Produkte, darunter acht Kartoffeln-Angebote. Neun dieser Produkte wurden bei Rewe angeboten.

 

Himbeeren mit Regionalfenster-Kennzeichnugn bei Lidl
Abbildung einer Deutschlandkarte mit hervorgehobener Region und Regionalfenster bei Himbeeren (Lidl). Foto: Verbraucherzentrale Thüringen.

 

Netto nutzte als einziger der untersuchten Händler QR-Codes für weiterführende Informationen. Dies wurden überschrieben mit dem Slogan „Hier komme ich her“.

Kartoffeln Netto
QR-Code auf einem Kartoffel-Etikett. Über den Link werden bestenfalls weitere Informationen zum Erzeuger und Lieferanten bereitgestellt. Foto: Verbraucherzentrale Thüringen.

 

Immerhin 52 Prozent der verpackten Produkte bei Netto trugen einen solchen QR-Code. Bestenfalls lieferte ein QR-Code detaillierte Angaben zu Erzeuger und Lieferant sowohl für deutsche als auch für ausländische Ware. Teilweise wurde als Erzeuger aber auch nur ein Beispielbetrieb genannt. Bei einigen QR-Codes wurde der Erzeuger gar nicht benannt, sondern nur der Lieferant beziehungsweise das verantwortliche Unternehmen. In einem Fall waren die Informationen auch fehlerhaft. So war auf dem Etikett Spanien als Herkunftsland genannt, laut QR-Code stammte die Ware aber aus Nicht-EU-Landwirtschaft.

Fazit und Forderungen

Die Marktstichprobe zeigt: Wer Wert auf heimische Ware legt, sollte auch in der Saison genau auf die Ursprungsangaben achten. Die Herkunftsverhältnisse unterschieden sich deutlich zwischen den verschiedenen Obst- und Gemüsearten. Durch den bewussten Griff zu heimischer Ware können Verbraucher:innen heimische Landwirte unterstützen.

Nicht immer haben es Verbraucher:innen leicht, den Ursprung der Ware auf einen Blick zu erfassen. Das macht die Wahl heimischer Produkte schwer. Dabei zeigen positive Beispiele, dass eine transparente Kennzeichnung der Herkunft auf der Schauseite durchaus möglich ist.

Die Regionalangaben reichten vom Regionalfenster über händlerspezifische Kennzeichnungen bis hin zu produktspezifischen Varianten. Die Angaben bezogen sich in einigen Fällen auf eine konkrete Region, in anderen Fällen auf ein ganzes Bundesland. Zudem bedeuten Regionalangaben nicht automatisch, dass es sich um Produkte aus der Region handelt, in der sie verkauft werden. So trugen lediglich drei Prozent der verpackten Ware Thüringen als Herkunftsangabe.

Auffällig waren Kennzeichnungsfehler. Dazu gehörten widersprüchliche Angaben zwischen Preisschild und Etikett hinsichtlich der Herkunft-, der Sorten oder der Füllmengen.  Es handelte sich zwar meist um Einzelfälle, die sich jedoch aufsummierten. Insgesamt wurden so bei jedem zehnten Produkt Fehler gefunden.

Hier erhalten Sie den ausführlichen Ergebnisbericht zum Download.

Unsere Forderungen:

  • Die Ursprungsangabe sollte bei verpackten Produkten immer gut sichtbar und in ausreichender Größe auf der Schauseite erfolgen.
  • Die Ursprungsangaben, Füllmengen und Grundpreise müssen zu jeder Zeit korrekt sein. Die Preisschilder müssen sich mühelos den jeweiligen Produkten zuordnen lassen.
  • Händler sollten nur mit Begriffen wie „aus der Region“ oder „von hier“ werben, wenn sie auch konkretisieren, welche Region gemeint ist. Es braucht auf europäischer Ebene Mindeststandards für die Werbung mit Regionalbezug.
  • Ein größeres Angebot an Lebensmitteln mit Regionalfenster, als transparente und leichtverständliche Regionalkennzeichnung, ist wünschenswert.

Ratgeber-Tipps

Familienküche
Wie „Familienküche“ ganz entspannt funktionieren kann – das zeigt der gleichnamige Ratgeber der Verbraucherzentrale. Er…
Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…

AGBs für das Buchen von Beratungsterminen über Terminland

Im Folgenden finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für die Buchung einer kostenpflichtigen Beratung bei der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. über den Anbieter Terminland gelten.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.