Der Wechsel in einen günstigeren Stromtarif für Ihre Nachtspeicherheizung kann viel Geld sparen. Um die richtigen Tarife zu finden, müssen Sie wissen, wie Ihr Heizstromverbrauch gemessen wird.
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Das Wichtigste in Kürze:
- Mit einer Nachtspeicherheizung können Sie durch einen Stromanbieterwechsel teils mehrere hundert Euro pro Jahr sparen.
- Für die Tarifsuche ist entscheidend, wie Ihr Heizstromverbrauch gemessen wird.
- Bei der gemeinsamen Messung mit nur einem Zähler müssen Sie auf Ausgleichsmengen achten.
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Wie wird Ihr Heizstromverbrauch gemessen?
Um Preise vergleichen zu können, müssen Sie wissen, wie Ihr Heizstromverbrauch erfasst wird: In gemeinsamer Messung mit dem Haushaltsstrom oder über einen getrennten Zähler. Bei getrennter Messung ist außerdem zu klären, ob zur Heizung ein Ein- oder ein Zweitarifzähler gehört.
Bei der gemeinsamen Messung gibt es nur einen einzigen Stromzähler. Dieser erfasst den Verbrauch sowohl der Heizung als auch aller anderen elektrischen Geräte. Er arbeitet mit zwei separaten Zählwerken, die abwechselnd aktiv sind: In den Zeiten, die der Netzbetreiber als günstigeres Niedertarif-(NT-)Zeitfenster vorgibt, läuft das NT-Register. Bei Speicherheizungen ist das vor allem nachts, wenn die Heizungen üblicherweise aufgeladen werden. In der restlichen Zeit läuft das andere Register. Der darauf festgehaltene Verbrauch wird zum teureren Hochtarif (HT) abgerechnet.
Achtung, Ausgleichsmengen: Ob Strom zum Hoch- oder Niedertarif bezogen wird, hängt allein von der Uhrzeit ab. Wofür Sie die Energie nutzen – zum Heizen oder für den Betrieb anderer Geräte – kann der Stromlieferant bei gemeinsamer Messung nicht nachvollziehen. Einige Anbieter nutzen deshalb sogenannte Ausgleichsmengen: Sie gehen davon aus, dass während der NT-Zeiten auch Strom für andere Geräte genutzt wird (z.B. vom Kühlschrank).
Deshalb erhöhen sie vor der Abrechnung den vom HT-Zähler gemessenen Verbrauch um einen Anteil von bis zu 25 Prozent. Die Zahl an Kilowattstunden, die sie so auf den HT-Verbrauch aufgeschlagen haben, ziehen Sie dann vom gemessenen NT-Verbrauch ab. So erhöhen Ausgleichsmengen die Stromkosten. Beim Tarifvergleich sollten sie dies unbedingt berücksichtigen (mehr dazu lesen Sie unten im Abschnitt "Bei gemeinsamer Messung: Auf Ausgleichsmengen achten").
Bei der getrennten Messung hat die Heizungsanlage einen eigenen Stromzähler. Dieser misst unabhängig vom Haushaltsstrom nur den Verbrauch der Heizung. Auch dieser Zähler kann ein Zweitarifzähler sein, dessen Register getrennt einen NT- und einen HT-Verbrauch erfassen. So werden beispielsweise Ladungen von Speicherheizungen während des Tages teurer abgerechnet als Ladungen in der Nacht.
Wenn Ihr Verbrauch in getrennter Messung erfasst wird, können Sie zwei separate Verträge für Haushalts- und Heizstrom mit zwei unterschiedlichen Anbietern abschließen. Auch wenn Sie beides beim selben Anbieter beziehen, bestehen rechtlich betrachtet zwei voneinander unabhängige Verträge.
So finden Sie einen günstigen Heizstromtarif
Für die Tarifsuche benötigen Sie immer Ihren ungefähren Jahresverbrauch. Wenn Ihnen keine vollständige Jahresabrechnung vorliegt, können Sie die Verbräuche einzelner Monate mithilfe einer Rechenformel auf das Jahr hochrechnen.
Grundsätzlich gilt für die Tarifsuche beim Heizstrom für Nachtspeicherheizungen das Gleiche wie beim Haushaltsstrom, mit folgenden Einschränkungen:
- Eigentlich wünschenswerte kurze Vertragslaufzeiten für die automatische Vertragsverlängerung sowie kurze Kündigungsfristen verkleinern leider an vielen Orten die Auswahl an Heizstromtarifen deutlich. Hier sollten Sie nicht überall auf die besten Bedingungen pochen. Achten Sie dennoch vor allem auf eine möglichst kurze Vertragsverlängerung nach Ablauf der Erstlaufzeit.
- Suchen Sie beim Heizstrom nicht ausschließlich nach Tarifen mit Preisgarantien, weil auch hierdurch sonst die Auswahl zu klein wird. Falls günstige Tarife mit Garantie im Ranking zur Auswahl stehen, können Sie sich immer noch dafür entscheiden.
- Am besten holen Sie sich von in Frage kommenden Anbietern persönliche Angebote ein. Die meisten Unternehmen haben zwar eigene Tarifrechner auf ihren Internetseiten, die über die Postleitzahl ermitteln, ob eine Belieferung möglich ist. Doch beim Heizstrom ist die Postleitzahl nicht allein entscheidend, sondern die genaue Adresse – die Auskunft des Online-Rechners oder auch eines Tarifportals wie Check24 oder Verivox kann im Zweifelsfall also falsch sein.
Bei gemeinsamer Messung: Auf Ausgleichsmengen achten
Weder Tarifportale noch die Tarifrechner auf den Internetseiten der Anbieter rechnen eventuelle Ausgleichsmengen in die Jahreskosten ein (mehr dazu lesen Sie oben im Abschnitt "Wie wird Ihr Heizstromverbrauch gemessen?"). Für einen realistischen Tarifvergleich müssen Sie dies selbst tun.
Je nach Stromverbrauch können Sie mit durchschnittlich 60 bis 100 Euro Zusatzkosten rechnen, wenn ein Anbieter Ausgleichsmengen nutzt. Besonders wenn Ihr Grundversorger bislang Ausgleichsmengen berechnet, sollten Sie sich auch bei alternativen Anbietern erkundigen, ob diese es an Ihrer Adresse genauso halten. Denn hierbei spielt unter anderem Ihr Netzbetreiber eine wichtige Rolle und der bleibt auch nach einem Anbieterwechsel derselbe.
In Nordrhein-Westfalen, dem Bundesland mit den meisten Nachtspeicherheizungen und der weitesten Verbreitung der gemeinsamen Messung, verwenden zum Beispiel folgende große Netzbetreiber Ausgleichsmengen:
- ELE Verteilnetz
- Netze Solingen
- NEW Netze
- Rheinische Netzgesellschaft
- Westnetz
Das heißt nicht, dass alle Heizstromanbieter das System in diesen Gebieten auch in ihrer Preisgestaltung nutzen. Es ist aber wahrscheinlicher als in Gebieten, in denen die Netzbetreiber keine Ausgleichsmengen verwenden.