
Die Kaffeemaschine streikt, der Geschirrspüler klappert, das Display des Handys ist gesprungen. Das allein ist noch kein Grund für einen Neukauf. Wagen Sie eine Reparatur und schonen Sie damit Ihren Geldbeutel und die Umwelt.
Der Reparaturbonus Thüringen erleichtert Verbraucher:innen die Entscheidung zugunsten einer Reparatur. Der Bonus ist eine Initiative des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten und der Verbraucherzentrale Thüringen.
Den Bonus gibt es 2025 zum fünften Mal. Repariert wurden in den vergangenen Jahren Mobiltelefone, Waschmaschinen, Kaffeemaschinen, Geschirrspüler und Backöfen – aber auch echte Lieblingsstücke wie Nähmaschine, Walkman, Schwibbogen oder DDR-Radiorecorder.
So funktioniert der Bonus während der Förderphasen:
Der Reparaturbonus Thüringen
- kann beantragt werden von Personen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Thüringen,
- kann beantragt werden für Rechnungen ab Projektstart,
- umfasst 50 Prozent der Reparaturkosten bzw. 100 Prozent der Kosten für das benötigte Ersatzteil bei einer Reparatur im Repair-Café,
- kann maximal 100 Euro pro Person und Jahr betragen,
- wird so lange ausgezahlt, bis die Fördermittel erschöpft sind.
- Die Rechnungssumme muss mindestens 50 Euro (Reparatur durch einen Betrieb) bzw. 25 Euro (Reparatur durch ein Repair-Café) betragen.
- Ihren Antrag stellen Sie oben unter "Der Weg zu Ihrem Antrag" oder "Ihr Benutzerkonto", falls Sie bereits in den vergangenen Förderphasen ein Konto angelegt haben.
Der Reparaturbonus fördert auch Reparaturen in Repair-Cafés und bei Repair-Initiativen. Den Bonus erhalten Sie dann nicht auf die Reparaturleistung. Diese ist in den ehrenamtlich organisierten Cafés meist kostenfrei. Sie können stattdessen über den regulären Online-Antrag die Rechnung für das benötigte Ersatzteil einreichen.