Förderbedingungen

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Wer kann den Bonus erhalten?

  • Den Reparaturbonus können Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Thüringen erhalten.
  • Juristische Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts (Unternehmen, Vereine, Schulen etc.) sind nicht antragsberechtigt. Entscheidend hierfür ist die Adresse auf der Reparaturrechnung.
  • Die Antragstellenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Reparaturbonus Thüringen. Der Bonus wird gewährt, solange entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen. 

Wie hoch ist die Förderung?

  • Bei Reparaturen durch einen Gewerbebetrieb beträgt der Bonus 50 Prozent des Bruttobetrages der Reparaturrechnung.
  • Bei Reparaturen in Repair-Cafés erhalten Sie von uns 100 Prozent der Kosten für das verbaute Ersatzteil.
  • Jede Person kann maximal 100 Euro pro Kalenderjahr erhalten. 

Welche Voraussetzungen gelten für Gerät und Reparatur?

  • Gefördert wird die Reparatur von haushaltsüblichen Elektrogeräten.
  • Eine Liste mit Beispielgeräten, für die Sie den Reparaturbonus erhalten können, finden Sie hier: Geräteliste.
  • Bei der Reparatur in einem Repair-Café werden anteilig die Kosten für das verbaute Ersatzteil erstattet.
  • Für die Neuauflage des Reparaturbonus 2025 gilt: Gefördert werden Reparaturen, die frühestens zum Start des Reparaturbonus' erfolgt sind, also am 16. Juni 2025. Eine Antragstellung für frühere Reparaturen ist nicht möglich.
  • Die Rechnungssumme für die Reparatur muss bei mindestens 50 Euro inklusive Mehrwertsteuer liegen.
  • Erfolgte die Reparatur in einem Repair-Café, muss die Rechnung für das Ersatzteil mindestens 25 Euro inklusive Mehrwertsteuer betragen. 

Wo muss die Reparatur durchgeführt werden?

  • Die Reparatur muss durch einen Gewerbebetrieb, der Reparaturen von Elektrogeräten anbietet, oder in einem Repair-Café durchgeführt werden. Eine Liste der teilnehmenden Repair-Cafés in Thüringen finden Sie hier.
  • Selbst durchgeführte Reparaturen sind nicht förderfähig. Ausnahme: Reparaturen in Repair-Cafés.
  • Reparaturen, die im eigenen Reparaturbetrieb der antragstellenden Person durchgeführt wurden, werden nicht gefördert.
  • Der Kauf von Ersatzteilen bei Reparaturen in Eigenregie ist nicht förderfähig. Ausnahme: die Reparatur wird in einem Repair-Café durchgeführt und der Einbau des Ersatzteils wurde durch das Repair-Café bestätigt.
  • Die Verbraucher:innen erhalten im Repair-Café einen Nachweis („Laufzettel“) für die Reparatur, der zusammen mit der Ersatzteilrechnung bei der Antragstellung einzureichen ist.

Ausgeschlossen vom Reparaturbonus sind

  • Serviceleistungen wie Reinigungen, Softwareupdates oder Wartungen
  • der Neukauf eines Geräts oder der Austausch gegen ein neues beziehungsweise ein anderes generalüberholtes Gerät
  • Kosten für Reparaturversicherungen
  • Kostenvoranschläge werden nur als Teil der Reparaturrechnung anteilig erstattet. Das Erstellen eines Kostenvoranschlags ohne Reparatur ist nicht förderfähig.
  • Nicht förderfähig sind u.a. Fahrzeuge aller Art, Heizungsanlagen, Möbel, Nicht-Elektro-Geräte.
  • Eine Liste mit Beispielgeräten, für die Sie den Reparaturbonus erhalten können, finden Sie hier: Geräteliste.
Ein Paar prüft die Rechung

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