Urlaubsplanung trotz Corona: Tipps zum Weltverbrauchertag

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Thüringen informiert zum Weltverbrauchertag mit zahlreichen Aktionen zum Thema Reiserecht in der Pandemie.
Reisesicherheit: Eine rote Flagge warnt Urlauber am Meer.

Kurz vor der ersten Urlaubssaison sind Verbraucherinnen und Verbraucher in der Zwickmühle. Nach einem Jahr voller Einschränkungen ist die Reiselust groß. Aber schlechte Erfahrungen und Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie machen die Urlaubsplanung schwierig. Die Verbraucherzentrale Thüringen informiert in einer Aktionswoche anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März über die Möglichkeiten und Rechte, die Reisende beim Buchen haben.

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In der Pandemie haben viele Reiseunternehmen beim Krisenmanagement versagt. Die Folge: Kunden mussten nach dem Ausfall ihrer gebuchten Reisen bis zu ein Jahr auf die Erstattung ihrer Vorauszahlungen warten – einige warten bis heute. Die Pandemie hat deutlich gemacht, dass die Reise- und Flugbranche strukturelle Mängel aufweist.

„Die rechtliche Situation der Verbraucher gegenüber Reiseunternehmen ist kompliziert und in vielen Punkten ungeklärt. So sind Urlauber beispielsweise bei einer Pauschalreise besser abgesichert als bei einzeln gebuchten Flügen oder Übernachtungen", erläutert Ralf Reichertz, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Ob Reisende in der Pandemie kostenfrei stornieren können, hängt von Details ab. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes spielen dabei eine Rolle, ebenso Tarifbedingungen von Fluggesellschaften oder der Unternehmenssitz des Vertragspartners.

Tipps für eine sichere Reiseplanung

  • Vorauszahlungen vermeiden: Wer spontan bucht und kurz vor Reisebeginn bezahlt, verringert das finanzielle Risiko. Wichtig dabei ist eine klare schriftliche Regelung für den Fall, dass die Reise durch Einschränkungen unmöglich oder stark erschwert wird, zum Beispiel bei Lockdown, Beherbergungsverboten oder Ausgangssperren am Reiseziel.

  • Bei Pauschalreisen ist der Preis über eine Versicherung des Reiseveranstalters abgesichert. Dies muss das Unternehmen mit einem Sicherungsschein bei der Buchung nachweisen. Erst dann dürfen Veranstalter oder Reisebüros eine Anzahlung verlangen.

  • Für Individualreisen gibt es diesen gesetzlichen Insolvenzschutz nicht. Wer nur einen Flug buchen will, sollte das direkt bei der Airline und per Kreditkarte tun. Falls die Airline Insolvenz anmeldet, besteht so eine größere Chance auf Erstattung.

Aktionen der Verbraucherzentrale Thüringen zum Thema Reise

Mit einer Aktionswoche rund um den Weltverbrauchertag am 15. März informiert die Verbraucherzentrale Thüringen Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte zum Thema Reisen und Covid-19.

11. März: Telefonforum zum Weltverbrauchertag
Rechtsexperten der Verbraucherzentrale Thüringen beantworten Verbraucherfragen zum Reiserecht. Gastgeber ist die Thüringer Allgemeine. Dort können Sie zwischen 10 und 12 Uhr anrufen: Tel. (0361) 227 5678.

Reiseplanung trotz Corona: Antworten auf häufige Fragen

15. März: Servicestunde auf MDR Radio Thüringen
Ralf Reichertz informiert von 11 bis 12 Uhr zum Thema „Urlaubsplanung trotz Corona“ und beantwortet die Fragen der Hörer.

Kostenlose Online-Vorträge und Informationen
In kostenfreien Online-Vorträgen informieren die Verbraucherzentralen über das Thema „Reisen in der Pandemie““. Die Referenten sprechen Risiken an und geben Tipps für eine vorausschauende Reiseplanung. Alle Vortragstermine und die Anmeldung finden Sie auf unserer Themenseite „Reisen und Corona“.

Bei Fragen rund um das Thema Reiserecht können Verbraucher selbstverständlich auch unsere Beratung in Anspruch nehmen. Eine persönliche Beratung in unseren Beratungsstellen ist wegen der derzeitigen Kontaktbeschränkungen aufgrund Covid-19 nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für eine Telefonberatung (5 Euro/ Beratung) direkt unter www.vzth.de/telefonberatung-th.

Reiseplanung in der Corona-Krise.

 

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Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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AGBs für das Buchen von Beratungsterminen über Terminland

Im Folgenden finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für die Buchung einer kostenpflichtigen Beratung bei der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. über den Anbieter Terminland gelten.
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