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Fitnessstudio-Verträge: Auf diese Punkte sollten Sie unbedingt achten

Pressemitteilung vom
Mehr Bewegung, mehr Energie, mehr Ausgleich zum Alltag: Zum Jahresbeginn fühlen sich viele Menschen motiviert, sich in einem Fitnessstudio anzumelden. Die Verbraucherzentrale Thüringen gibt Tipps, wie man dabei teure Vertragsfallen vermeiden kann.
Frau trainiert mit Hanteln im Fitnessstudio, ein Trainer unterstützt sie dabei.
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Die Motivation ist groß, der Vertrag schnell unterschrieben – doch oft zeigt sich erst danach, ob das Fitnessstudio wirklich zum eigenen Alltag passt. Umso wichtiger ist es, vorab genau hinzusehen: „Erreichbarkeit, Öffnungszeiten und Kosten sollten Sie vorab genau prüfen. Viele Studios bieten ein kostenloses Probetraining an, um Atmosphäre und Abläufe zu testen – manchmal aber erst auf Nachfrage“, sagt Ralf Reichertz, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

Bei einem Probetraining können Interessenten auch gleich den Zustand der Geräte, der Umkleideräume und der Duschen in Augenschein nehmen. So lassen sich böse Überraschungen vermeiden. Vor der Unterschrift empfiehlt es sich außerdem, den Vertrag einschließlich des Kleingedruckten in Ruhe zu lesen und offene Fragen direkt mit dem Anbieter zu klären.

Laufzeiten und Verlängerungen: Was gilt?

Verträge mit einer Erstlaufzeit von bis zu 24 Monaten sind erlaubt. Danach dürfen sich Verträge seit dem 1. März 2022 nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern – mit einer maximalen Kündigungsfrist von einem Monat. Bei älteren Verträgen können noch andere Regeln gelten. „Lange Vertragsbindungen lohnen sich nur für Menschen, die sicher wissen, dass sie das Angebot auch langfristig nutzen wollen", so Ralf Reichertz.

Für den Einstieg bieten viele Fitnessstudios Probezeiten oder Jahresverträge an. Letztere können wegen der kürzeren Laufzeit aber etwas teurer sein.

Preiserhöhung nicht ohne Weiteres zulässig

Eine einseitige Preiserhöhung durch das Studio ist nur dann erlaubt, wenn der Vertrag eine wirksame Preisanpassungsklausel enthält – und selbst dann nur unter bestimmten Bedingungen. Fehlt eine solche Klausel oder ist sie unwirksam, bleibt der vereinbarte Beitrag bindend. „Mitglieder müssen einer Änderung ausdrücklich zustimmen. Einfach mehr Geld abbuchen geht nicht", betont der Jurist. 

Kündigung: Welche Gründe zählen

Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur bei einem wichtigen Grund, etwa bei schwerer Krankheit. Bei einem Umzug hingegen greift es meist nicht. Eine ordentliche Kündigung zum Vertragsende ist natürlich jederzeit möglich, sofern die Fristen eingehalten werden. Empfehlenswert ist eine schriftliche Kündigung per Einschreiben oder mit schriftlicher Empfangsbestätigung im Studio.

Getränke mitbringen erlaubt

Fitnessstudios dürfen das Mitbringen eigener Getränke nicht generell verbieten. Einschränkungen sind nur in Ausnahmefällen möglich – etwa, wenn Getränke bereits im Fitnessstudio-Beitrag enthalten sind.  

Bei Problemen mit dem Fitnessstudio hilft die Verbraucherzentrale Thüringen mit individueller Vertragsprüfung und rechtlicher Beratung. Ein persönlicher Termin kann unter www.vzth.de/termin-buchen oder unter Telefon 0361 555 140 gebucht werden. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.