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Cleverbuy: Diese Rechte haben Betroffene nach der Insolvenz

Pressemitteilung vom
Die Cleverbuy GmbH – ein Onlinehandel für neue und gebrauchte Elektronikartikel – befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Kund:innen sollten jetzt prüfen, welche Rechte sie bei eingeschickten Geräten oder offenen Zahlungen haben und wie sie ihre Ansprüche geltend machen können.
Eine dunkelhaarige Frau schaut auf ihr Handy.
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330 Euro waren einem Thüringer von der Cleverbuy GmbH für seine gebrauchte Spielekonsole in Aussicht gestellt worden. Seit Ende März liegt das Gerät bei dem Anbieter. Eine Zahlung hat der Verbraucher nicht erhalten – und das könnte noch eine Weile so bleiben, denn seit dem 30. April 2026 befindet sich Cleverbuy in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. In dieser Phase wird das Vermögen des Unternehmens geprüft und entschieden, ob die geordnete Auszahlung von offenen Beträgen erfolgen kann. 

Wie auch andere Betroffene wandte sich der Verbraucher an die Beratung der Verbraucherzentrale Thüringen. Diese warnt: Keinesfalls sollten Verbraucher:innen jetzt noch Geräte einsenden. Welche Rechte Verbraucher:innen zustehen, die Geräte eingeschickt haben, aber bislang kein Geld dafür erhielten, hängt wesentlich davon ab, ob bereits ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen wurde.

Möglichkeit 1: Cleverbuy hat Ankauf nicht bestätigt 

Haben Kund:innen ein Gerät an Cleverbuy geschickt, aber noch keinen verbindlichen Kaufvertrag geschlossen, gehört das Gerät nach wie vor ihnen. Gut zu wissen: Mit der Einsendung des Geräts kam noch kein Kaufvertrag zustande. Die Cleverbuy GmbH machte digital ein erstes Angebot, prüfte dann die eingesendete Ware und erklärte danach, ob der Ankauf stattfindet. Wer diese Bestätigung nicht erhalten hat, kann sich auf das Aussonderungsrecht berufen. Das Gerät gehört dann nicht zur Insolvenzmasse. Betroffene sollten den Insolvenzverwalter anschreiben und ihr Gerät zurückfordern. 

Möglichkeit 2: Rücktritt vor dem Insolvenzantrag erklärt

Die Verbraucherzentralen haben in der Vergangenheit immer wieder Beschwerden über Cleverbuy erhalten. Wer es sich schon vor dem Insolvenzantrag anders überlegt hatte und sein Gerät vor dem Vertragsschluss zurückgefordert hat, sollte ebenfalls darauf bestehen, es zurückzubekommen. Auch dann gehört das Gerät nicht zur Insolvenzmasse. 

Möglichkeit 3: Wirksamer Kaufvertrag geschlossen 

Hat Cleverbuy den Ankauf erklärt, haben Verbraucher:innen keinen Anspruch auf das Gerät, sondern einen Zahlungsanspruch auf den Kaufpreis. Jetzt ist Geduld gefragt. Es besteht der Verdacht des Betrugs. Der Geschäftsführer von Cleverbuy befindet sich aktuell in Untersuchungshaft. Betroffene sollten also Strafanzeige gegen den Geschäftsführer stellen, eventuell steht ihnen Schadensersatz zu.

Gleichzeitig sollten Betroffene im Blick behalten, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Wenn dem so ist, können Verbraucher:innen ihren Anspruch bei der Insolvenztabelle anmelden. „In der Regel erhalten alle Betroffenen dazu ein Schreiben vom Insolvenzverwalter. Es empfiehlt sich aber, zusätzlich die Bekanntmachungen im Internet unter insolvenzbekanntmachungen.de im Auge zu behalten“, rät Stephan Sommerlik, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Die Erfahrung zeige, dass Betroffene häufig nur einen kleinen Teil ihres Geldes erhalten. Dies sei abhängig von der Größe der Insolvenzmasse. 

Was ist zu tun? 

Betroffene sollten in jedem Fall alle Unterlagen aufheben, auch die Kommunikation mit Cleverbuy.

Betroffene sollten klären, ob ein Aussonderungsrecht besteht (Gerät zurück) oder eine Insolvenzforderung (Geld wird anteilig nach Quote ausgezahlt). Zusätzlich können Verbraucher:innen Strafanzeige stellen. 

Wer sich unsicher ist oder juristischen Rat benötigt, kann sich an die Verbraucherzentralen wenden. Termine für Thüringen sind buchbar über 0361 555 14 0 oder vzth.de/termin-buchen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.