Lust auf einen spannenden Job? Wir suchen eine:n Social-Media-Redakteur:in (m/w/d) in Vollzeit! 

Neue Masche mit teuren Büchern

Pressemitteilung vom
Sie sind oft prächtig gestaltet und für ihren Verkauf handeln gewiefte Vertreter zum Teil fünfstellige Summen aus: Das Geschäft mit vermeintlich aufwändigen Nachdrucken historisch wertvoller Bücher boomt seit Jahren. Aktuell häufen sich bei der Verbraucherzentrale Thüringen Beschwerden.
Faksimile sind Nachbildungen historischer Schriften
Off

„Die Masche, dass Verbraucherinnen und Verbraucher von Vertretern mit dem Kauf teurer Nachdrucke um Tausende Euro gebracht werden, beobachten wir seit Jahren“, sagt Rebecca Bergmann, Juristin bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Meist sind es betagte Menschen, die zum Ziel windiger Verkäufer werden“, weiß Bergmann.

Wie jüngst im Fall einer 84-jährigen Verbraucherin. Ein Vertreter hatte sie bei einem Besuch daheim zum Erwerb eines Faksimiles namens „Demonical Consideration“ (deutsch „Dämonische Betrachtung“) im Wert von 28.000 Euro gedrängt. Im Laufe des Verkaufsgespräches hatte die Frau diverse Unterschriften geleistet. Das gesetzlich vorgeschriebene Musterwiderrufsformular war ihr jedoch nicht ausgehändigt worden. Rebecca Bergmann riet ihr daher zum Widerruf des Kaufvertrages wegen unvollständiger Widerrufsbelehrung. Außerdem bestärkte sie sie darin, den Vertrag wegen Wuchers anzufechten. Ausgang ungewiss.

12.000 Euro für Registrierung in Verkaufs-Datenbank

In Zeiten fortschreitender Digitalisierung und des Wertverlusts gedruckter Bücher schlagen dubiose Faksimile-Händler jetzt offenbar neue Geschäftswege ein. „Wir beobachten aktuell, wie sich sogenannte Vermittler entweder am Telefon oder persönlich an die Besitzer wertvoller Bücher und Lexika wenden“, erklärt Rebecca Bergmann. Das Ziel der Geschäftemacher auch hier: die Geldbörse der Bücherfreunde. Sie bieten an, beim Weiterverkauf der angeblich wertvollen Bücher behilflich zu sein. Dazu verlangen sie eine Servicegebühr in fünfstelliger Höhe für die Vermittlung und Registrierung der Druckwerke in einer Verkaufsdatenbank.

Können Verbraucher:innen diese Summe nicht aufbringen, überreden die Vermittler sie zur Aufnahme hoher Kredite – und drängen sie auch gleich dazu, diese noch an Ort und Stelle abzuschließen. „Dieses Vorgehen beobachten wir sowohl beim An- als auch beim Verkauf der Bücher“, betont Rebecca Bergmann.

„Bücher und Faksimiles sind als Wertanlage nicht zu empfehlen – das sollten Verbraucher sowohl beim Kauf als auch beim Weiterverkauf bedenken“, rät Rebecca Bergmann. Sie können nur ganz selten zu dem Preis weiterverkauft werden, zu dem sie erworben wurden. „Wirklich wertvolle Faksimiles werden nicht an der Haustür verkauft“, so die Juristin.

Das sollten Verbraucher:innen beachten

  • Grundsätzlich ist bei Geschäften an der Haustür immer Vorsicht geboten. Wer außerhalb von Geschäftsräumen zum Kauf überredet wurde und das bereut, kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Diese Frist läuft erst ab Erhalt der Ware.
  • Wurde nicht oder nur unvollständig über das Widerrufsrecht belehrt, kann der Vertrag auch noch nach Ablauf der 14 Tage widerrufen werden – spätestens aber zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.
  • Verbraucher:innen, die einmal an der Haustüre einen Kauf über teure Faksimile oder Lexika abgeschlossen haben, müssen mit weiteren Vertreterbesuchen rechnen. Denn die dubiosen Vermittler sind untereinander offenbar gut über ihr Klientel informiert. „Lassen Sie diese Menschen erst gar nicht in Ihr Haus“, rät die Juristin.


Zu Fragen und Problemen rund um das Thema Faksimiles berät die Verbraucherzentrale Thüringen. Einen Termin erhalten Ratsuchende unter der zentralen Servicenummer (0361) 555 14 0. Unter www.vzth.de/telefonberatung-th können sie sich außerdem einen Termin für eine telefonische Beratung per Rückruf reservieren.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.