Lust auf einen spannenden Job? Wir suchen eine:n Social-Media-Redakteur:in (m/w/d) in Vollzeit! 

Vegantag: Warum Wein und Saft nicht selbstverständlich vegan sind

Pressemitteilung vom
Am 1. November ist Weltvegantag. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, warum der Hinweis „vegan“ bei Wein und Saft überflüssig scheint, aber nicht ist.
Weingläser stehen auf einem Tisch.
Off

Vegan bedeutet ohne tierische Inhaltsstoffe. Wieso tragen Getränke wie Wein und Saft, die aus Früchten hergestellt werden, hin und wieder extra das Vegan-Siegel? Die Verbraucherzentrale Thüringen zeigt, was dahinter steckt.

Tierische Hilfsmittel bei der Weinproduktion

„Dass Wein als vegan deklariert wird, sorgt bei einigen für Irritation“, sagt Tina Hanke, Fachberaterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Schließlich handelt es sich um vergorenen Saft von Trauben und damit um ein vermeintlich pflanzliches Produkt.“

Doch so offensichtlich ist es dann doch nicht: Bei der Weinerzeugung sind eine ganze Reihe tierischer Hilfsmittel erlaubt. Zum Einsatz kommen können beispielsweise Gelatine, Hühnereiweiß oder Fischblasen. Diese binden vor allem unerwünschte Schwebstoffe und sorgen dafür, dass der Wein am Ende nicht trüb ist. „Das Gleiche gilt übrigens auch für Säfte. Vor allem Apfelsaft wird oft mit Gelatine geklärt“, sagt Hanke.

Da solche Hilfsstoffe nach dem Herstellungsprozess wieder entfernt werden und im Endprodukt maximal Spuren enthalten sind, müssen diese üblicherweise nicht gekennzeichnet werden. „Hier bleibt also der Spielraum, dass tierische Produkte eingesetzt wurden, Verbraucher und Verbraucherinnen es allerdings am Endprodukt nicht erkennen können“, sagt Hanke.

Statt tierischer können pflanzliche Hilfsmittel wie Erbsenprotein, das Tonmineral Betonit oder Algenprodukte wie Agar-Agar gleiche Effekte erzielen. Auch mechanische Verfahren sind möglich. Geschmacklich lässt sich in der Regel nicht unterscheiden, wie Wein, Saft und Co. geklärt wurden.

Kennzeichnung als "vegan" ist nicht verpflichtend

Wie können wir also erkennen, ob beispielweise unser Lieblingswein ohne Gelatine im Herstellungsprozess auskam? Immer mehr Hersteller kennzeichnen ihre Produkte, die ohne tierische Hilfsmittel auskommen, als vegan. Dazu verpflichtet sind sie jedoch nicht. Im Zweifelsfall hilft bei Produkten ohne Kennzeichnung nur die Nachfrage beim Hersteller. Dies signalisiert den Wunsch auf eine transparentere Kennzeichnung. 

Für Fragen zur Kennzeichnung, veganen Ernährung oder weitere Anliegen rund ums Thema Lebensmittel und Ernährung kontaktieren Sie die Fachberaterinnen der Verbraucherzentrale unter Tel. (0361) 555 14 27 oder per E-Mail an lebensmittel@vzth.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Runder roter Aufkleber auf einem Joghurtbecherdeckel, Aufkleber-Aufschrift: "Zu gut für weg! -30 % Preis wird an der Kasse reduziert. Gilt bis zum Ende des auf dem Produkt angegebenen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatums."

Marktcheck zeigt: Preisvergleich ist auch bei reduzierter Ware sinnvoll

Sind reduzierte Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit immer günstiger? Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: nein.