Unberechtigte Forderung: Astra EU Inkasso AG droht Verbrauchern

Pressemitteilung vom
Der Name ist neu, die Masche bekannt: Vermehrt landen Mahnungen der Astra EU Inkasso AG in den Briefkästen von Verbrauchern. Angeblich sollen diese Forderungen aus einem Gewinnspielvertrag nicht beglichen haben. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich keinesfalls zur Zahlung drängen zu lassen.
Mahnung Inkassoforderung
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Der Name ist neu, die Masche bekannt: Derzeit landen vermehrt Mahnungen der Astra EU Inkasso AG in den Briefkästen von Verbrauchern. Angeblich sollen diese Forderungen aus einem Gewinnspielvertrag nicht beglichen haben. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät Betroffenen, sich keinesfalls zur Zahlung drängen zu lassen.

In ihrem Schreiben setzt die Astra EU Inkasso AG Verbraucher wegen vermeintlicher Zahlungsausstände unter Druck. Sie suggeriert dem Angeschriebenen, der offene Betrag resultiere aus seiner telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag bei „TOP200 Gewinnspiele/Eurojackpot 49“. Dabei droht das Inkassobüro mit Zwangsvollstreckung und Kontopfändung. Den Namen des Mandanten, auf den es sich beruft, bleibt das Büro dem Verbraucher jedoch schuldig.

Besonders dreist: In ihrem Schreiben gibt die Astra EU Inkasso AG vor, Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) und dem Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement (BFI&F e.V.) zu sein. Auch das TÜV-Siegel „Geprüftes Inkasso“ soll Seriosität suggerieren. Tatsächlich ist die Astra EU Inkasso AG noch nicht einmal als Inkassounternehmen im Rechtsdienstleistungsregister gelistet.

„Lassen Sie sich durch solche Forderungen nicht verunsichern und zahlen Sie auf keinen Fall!“, rät Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Verbraucher müssen auf dieses Schreiben gar nicht reagieren, da es sich augenscheinlich um ein unseriöses Inkassobüro handelt.“

Dafür sprechen im Fall der Astra EU Inkasso AG auch, dass die Angeschriebenen ihr Geld auf ein Konto in Polen überweisen sollen, obwohl eine Büroadresse in Frankfurt/ Main aufgeführt ist. Die Telefonnummer auf dem Schreiben hat eine polnische Vorwahl, die Faxnummer ist mit englischer Vorwahl angegeben.

„Nur bei Mahnungen von zugelassenen Inkasso-Büros sollten Verbraucher unbedingt Widerspruch einlegen – wenn sie sicher sind, dass kein Zahlungsversäumnis vorliegt“, so Ralf Reichertz. Klarheit bringt hier der kostenlose Inkasso-Check der Verbraucherzentrale.

Sind die Verbraucher sich unsicher, sollten sie sich bei der Verbraucherzentrale Thüringen beraten lassen. Denn im Ernstfall drohe ein Schufa-Eintrag. „Handelt es sich um einen Mahnbescheid, der von einem Gericht versendet wurde, ist immer zwingend ein Widerspruch erforderlich“, betont Ralf Reichertz. 

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