Vorsicht, Abzocke: Mahnungen von falschen Inkasso-Büros

Pressemitteilung vom
Sie heißen Portex, Proex und Mon Expert und fordern in ihren Schreiben mehrere hundert Euro im Namen angeblicher Mandanten. In den Briefkästen der Thüringer landen derzeit immer häufiger unberechtigte Zahlungsaufforderungen.
Vorsicht bei Inkasso-Schreiben
Off

Sie heißen Portex, Proex und Mon Expert und fordern in ihren Schreiben mehrere hundert Euro im Namen angeblicher Mandanten. In den Briefkästen der Thüringer landen derzeit immer häufiger unberechtigte Zahlungsaufforderungen.

Die angeschriebenen Verbraucher sollen sich angeblich telefonisch bei „Top 100 Gewinnspiele / Eurojackpot 49“ angemeldet haben. „Sie haben der kostenpflichtigen Dienstleistung mit Ihren persönlichen Daten zugestimmt und den Betrag für die Dienstleistung unseres Mandanten bis heute nicht beglichen“, heißt es in den Briefen der vermeintlichen Inkassobüros Mon Expert, Portex oder Proex.

Aufgeführt sind Forderungsposten und Mahnkosten, die sich auf mehrere hundert Euro belaufen. Die Empfänger werden aufgefordert, den Betrag auf ein Konto mit einer griechischen oder französischen IBAN zu überweisen. Die angegebenen Telefonnummern haben eine englische Vorwahl.

Die Verbraucherzentrale Thüringen rät davon ab, auf solche dubiosen Aufforderungen zu reagieren. „Offenbar sind dies typische Fälle von Inkasso-Abzocke, wie wir sie leider regelmäßig erleben“, sagt Ralf Reichertz, Referent für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Keines der genannten Inkassobüros ist in Deutschland registriert.“ Die Kontoverbindung im Ausland sowie viele Rechtschreibfehler in dem Schreiben deuten darauf hin, dass keine berechtigte Forderung dahintersteht.

Zahlungsaufforderungen kostenlos online prüfen

Anders sieht es dagegen bei Mahnungen von deutschen Inkasso-Büros aus. „Hier sollten Verbraucher Widerspruch einlegen, wenn sie sich unsicher sind, ob eine Zahlungsversäumnis ihrerseits bestehen könnte. Denn im Ernstfall droht ihnen ein Schufa-Eintrag“, sagt Ralf Reichertz. Handelt es sich um einen Mahnbescheid, der von einem Gericht versendet wurde, ist sogar zwingend ein Widerspruch erforderlich. 

Klarheit bringt hier der kostenlose Inkasso-Check der Verbraucherzentrale. Unter www.vzth.de/inkasso-check können Betroffene ihre Inkassoforderung online überprüfen lassen. Sie erfahren, ob sie zahlen müssen und ob die volle Höhe der Kosten fällig ist. Zum Service gehört eine rechtliche Ersteinschätzung und bei Bedarf ein Musterbrief, um der Forderung zu widersprechen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Das Haushaltsbuch
Mit dem Haushaltsbuch der Verbraucherzentrale führen Sie Ihr "Unternehmen Haushalt" erfolgreich - Sie…
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.