Sie heißen Portex, Proex und Mon Expert und fordern in ihren Schreiben mehrere hundert Euro im Namen angeblicher Mandanten. In den Briefkästen der Thüringer landen derzeit immer häufiger unberechtigte Zahlungsaufforderungen.
Die angeschriebenen Verbraucher sollen sich angeblich telefonisch bei „Top 100 Gewinnspiele / Eurojackpot 49“ angemeldet haben. „Sie haben der kostenpflichtigen Dienstleistung mit Ihren persönlichen Daten zugestimmt und den Betrag für die Dienstleistung unseres Mandanten bis heute nicht beglichen“, heißt es in den Briefen der vermeintlichen Inkassobüros Mon Expert, Portex oder Proex.
Aufgeführt sind Forderungsposten und Mahnkosten, die sich auf mehrere hundert Euro belaufen. Die Empfänger werden aufgefordert, den Betrag auf ein Konto mit einer griechischen oder französischen IBAN zu überweisen. Die angegebenen Telefonnummern haben eine englische Vorwahl.
Die Verbraucherzentrale Thüringen rät davon ab, auf solche dubiosen Aufforderungen zu reagieren. „Offenbar sind dies typische Fälle von Inkasso-Abzocke, wie wir sie leider regelmäßig erleben“, sagt Ralf Reichertz, Referent für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Keines der genannten Inkassobüros ist in Deutschland registriert.“ Die Kontoverbindung im Ausland sowie viele Rechtschreibfehler in dem Schreiben deuten darauf hin, dass keine berechtigte Forderung dahintersteht.
Zahlungsaufforderungen kostenlos online prüfen
Anders sieht es dagegen bei Mahnungen von deutschen Inkasso-Büros aus. „Hier sollten Verbraucher Widerspruch einlegen, wenn sie sich unsicher sind, ob eine Zahlungsversäumnis ihrerseits bestehen könnte. Denn im Ernstfall droht ihnen ein Schufa-Eintrag“, sagt Ralf Reichertz. Handelt es sich um einen Mahnbescheid, der von einem Gericht versendet wurde, ist sogar zwingend ein Widerspruch erforderlich.
Klarheit bringt hier der kostenlose Inkasso-Check der Verbraucherzentrale. Unter www.vzth.de/inkasso-check können Betroffene ihre Inkassoforderung online überprüfen lassen. Sie erfahren, ob sie zahlen müssen und ob die volle Höhe der Kosten fällig ist. Zum Service gehört eine rechtliche Ersteinschätzung und bei Bedarf ein Musterbrief, um der Forderung zu widersprechen.