Die Kinos geschlossen, im Fernsehen nur Wiederholungen – da bieten Film-Portale im Internet eine willkommene Abwechslung. Mit vermeintlich kostenlosen Streaming-Inhalte versprechen viele Anbieter unkomplizierten Filmgenuss für zu Hause. Doch Vorsicht: Die Verbraucherzentrale Thüringen rät, entsprechende Lockangebote genau zu prüfen. Denn bei vielen Anbietern drohen teure Knebelverträge.
Die Filmauswahl auf den Portalen ist riesig, die Streaming-Dienste selbst werben mit kostenlosem Zugriff darauf. Für Filmfans klingt das Angebot so mancher Streaming-Webseite verlockend. Poppt die entsprechende Werbung im Internet auf, ist der Registrieren-Button schnell geklickt. Dass sie damit zugleich ein teures Streaming-Abo abschließen, merken viele Verbraucherinnen und Verbraucher oft zu spät.
„Wer solch einem Lockangebot zustimmt, nimmt meist gar nicht wahr, dass er in Wirklichkeit einen kostenpflichtigen Vertrag eingeht“, sagt Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht der Verbraucherzentrale Thüringen. „So entpuppt sich das vermeintlich kostenlose Gratis-Angebot schnell als teures Jahresabo zum Monatspreis von 30 Euro und mehr. Bei einem seriösen Anbieter zahlt man dafür nur etwa ein Drittel.“
Viele Anbieter deklarieren auch eine meist fünftägige Testphase als Gratis-Dienst. Der Hinweis, dass sich dieses „Probeabo“ nach kurzer Zeit in ein kostenpflichtiges Jahresabo wandelt, ist dann oft nur im Kleingedruckten zu finden. „Selbst wenn Verbraucher diesen Hinweis lesen, gehen viele davon aus, dass das Test-Abo nach den fünf Tagen automatisch ausläuft – ein teurer Irrtum“, so Ralf Reichertz.
Verbraucher sollten daher die Nutzungsbedingungen von Filmportalen immer genau prüfen. „Der Blick ins Impressum verrät, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt“, so Ralf Reichertz. Suggeriere die Domain des Filmportals etwa mit dem Kürzel „.de“ eine deutsche Internetseite, obwohl der Anbieter im Ausland sitzt, ist Vorsicht geboten. „Kündigen Verbraucher innerhalb der Testphase per Email an die angegebene Kontaktadresse, warten sie meist vergeblich auf Antwort. Ihre fristgerechte Kündigung wird nicht anerkannt.“ Zahlungsaufforderungen in dreistelliger Höhe oder sogar von dubiosen Inkasso-Büros können dann die Folge sein.
Um unberechtigte Zahlungsaufforderungen abzuwehren, können Betroffene den kostenlosen Musterbrief der Verbraucherzentrale unter www.vzth.de/musterbriefe/digitale-welt nutzen.
„Es gibt viele seriöse, kostengünstige Streamingdienste im Netz“, sagt Ralf Reichertz. „Diese Anbieter versenden nach Vertragsabschluss eine Bestätigung per E-Mail, in der sie die Bedingungen des Vertrages und die geltenden Widerrufsbelehrungen aufführen.“
Eine Auflistung unseriöser Streaming-Anbieter finden Verbraucher hier.