- Verbraucher werden auf verschiedenen Streaming-Portalen mit einem kostenlosen, fünftägigen Abo umworben. Die Registrierung ist aber entweder nicht erfolgreich oder es können keine Filme gestreamt werden.
- Eine Rechnung kommt trotzdem, oft gefolgt von einer Mahnung eines dubiosen Inkassobüros.
- Die Verbraucherzentrale Thüringen rät, vor jeder Registrierung den Streaming-Anbieter genau zu prüfen und im Falle eines ungewollten Vertragsabschlusses keinesfalls zu zahlen.
Sie heißen embaflix.de, dugoflix.de oder buroflix.de und werben mit Gratis-Filmen im Internet für ihre Dienste: dubiose Streaming-Portale, die Filmliebhaber mit attraktiven Lockangeboten in teure Aboverträge drängen. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät Internetnutzern, die vermeintlichen Filmanbieter immer genau zu prüfen und im Fall einer ungewollten Registrierung keineswegs zu zahlen.
Gerade in Zeiten, in denen man viel Zeit in den eigenen vier Wänden verbringt um eine Ansteckung mit Covid-19 zu vermeiden, bieten StreamingPortale mit ihren Filmen im Internet eine willkommene Abwechslung. Doch vor jeder Registrierung bei einem vermeintlich kostenlosen Anbieter ist Vorsicht geboten: In Coronazeiten sehen auch dubiose Streamingdienste ihre Chance gekommen. Statt das versprochene Gratis-Kinoerlebnis zu genießen, stolpert dann so mancher Filmfan in eine teure Abofalle.
Meist registrieren sich die oft minderjährigen Kinofans, weil ihnen eine fünftägige kostenfreie Testphase versprochen wird. Doch einen Film gibt es danach nicht zu sehen – stattdessen flattert eine Rechnung ins Haus.
Das Rechnungsschreiben der vermeintlichen Streamingdienste, die ihren Sitz in Großbritannien haben, liest sich dabei stets gleich: „Sie haben sich auf unserer Webseite für eine 5-Tage-Testphase registriert. Laut unseren Nutzungsbedingungen hatten Sie die Möglichkeit, Ihren Account während der gesamten Testphase aus Ihren Einstellungen zu löschen. Da Sie es nicht getan haben, wurde Ihr Account automatisch mit dem Premium-Status um 1 Jahr verlängert.“ Der Nutzer wird aufgefordert, einen offenen Rechnungsbetrag von 395,88 Euro zu begleichen. Wer diese Aufforderung ignoriert, erhält kurz darauf eine Mahnung von Arathorn Inkasso mit der Aufforderung, unverzüglich die jetzt fälligen 516,24 Euro inklusive Mahngebühren auf ein Konto in Großbritannien zu überweisen.
Verbraucherzentrale rät: Keinesfalls zahlen!
„Verbraucher, die eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, sollten sich davon auf keinen Fall einschüchtern lassen und erst recht nicht zahlen“, rät Ralf Reichertz, Referatsleiter für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Betroffene sollten die Forderung in schriftlicher Form bestreiten und ihrerseits den Anbieter auffordern, den Vertragsabschluss und das Einhalten der Widerrufsbelehrungen nachzuweisen.“
Sind Minderjährige betroffen, sollten sich die Eltern an die Anbieter wenden um den Vertrag als nichtig zu erklären - mit dem Hinweis, dass sie als Erziehungsberechtigte dessen Abschluss nicht zugestimmt haben.
„Es gibt viele seriöse, kostengünstige Streamingdienste im Netz“, sagt Ralf Reichertz. „Bei einem seriösen Angebot erhalten Sie eine Vertragsbestätigung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu den geltenden Konditionen per E-Mail. Und sie können auf die Inhalte des Streaming-Dienstes sofort zugreifen. Bei verdächtigen Anbietern sind aber offensichtlich gar keine Filme oder Serien zum Abruf vorhanden.“
Die Marktwächter der Verbraucherzentralen in Deutschland haben bereits über 200 verdächtige Streaming-Webseiten an die Behörden gemeldet. Welche Streaming-Dienste betroffen sind, erfahren Sie hier.
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