Nicht genug Geld für die Heizkosten? Das können Sie jetzt tun

Pressemitteilung vom
Hohe Nachforderungen bei den Heizkosten sorgen derzeit in vielen Thüringer Haushalten für Verunsicherung. Übersteigen die Forderungen das Budget, haben Verbraucher:innen in bestimmten Fällen Anspruch auf staatliche Unterstützung – auch dann, wenn sie bislang keine Sozialleistungen beziehen.
Ein Mann erstellt einen Plan zur Senkung seiner Stromrechnungen.
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Wichtig: Der Antrag muss noch im selben Monat gestellt werden, in dem die Rechnung bezahlt werden soll. 

Seit dem Auslaufen der Energiepreisbremsen Ende 2023 und der Rückkehr zum regulären Mehrwertsteuersatz für Fernwärme im März 2024 sind die Heizkosten vielerorts deutlich gestiegen. Besonders betroffen sind Mieter:innen, die mit Gas oder Fernwärme heizen. 

Die Folgen zeigen sich nun in vielen Nebenkostenabrechnungen für das vergangene Jahr. Die Beträge sind mitunter beachtlich. Ein aktueller Fall aus Apolda: Ein Rentner erhielt von seinem Vermieter eine Nachforderung in Höhe von 1.100 Euro – ein Betrag, den er aus eigener Kraft nicht zahlen konnte.

Abrechnung prüfen lassen

„Der erste Schritt sollte immer sein, die Abrechnung überprüfen zu lassen“, rät Claudia Kreft, Referentin für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Viele Heiz- oder Nebenkostenabrechnungen enthalten Fehler – sei es bei der Berechnung oder geschätzten Verbräuchen. Ein Widerspruch kann sich lohnen.“

Anspruch auf Hilfe – auch für Erwerbstätige und Rentner

Wenn die Abrechnung korrekt ist, die Nachzahlung aber so hoch ausfällt, dass sie im selben Monat nicht aus dem vorhandenen Einkommen bezahlt werden kann, kann ein Anspruch auf zusätzliche Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt bestehen. Das gilt auch für Menschen, die bislang keine staatlichen Hilfen beziehen – etwa Menschen im Ruhestand oder mit geringem Einkommen. 

„Entscheidend ist das Timing: Der Antrag auf Kostenübernahme muss im Monat der Fälligkeit der Nachforderung gestellt werden. Wer die Frist versäumt, verliert den Anspruch“, betont Claudia Kreft.

Der Antrag muss nicht vollständig sein – fehlende Unterlagen können später nachgereicht werden. Wichtig ist aber, dass der Antrag fristgerecht schriftlich beim Jobcenter oder Sozialamt eingeht. 

Erwerbsfähige Personen wenden sich an das zuständige Jobcenter, alle anderen – etwa Rentner:innen oder erwerbsgeminderte Personen – an das Sozialamt. Bei weitergehenden Fragen helfen Sozialberatungsstellen weiter, zum Beispiel von Caritas oder Diakonie.

Verbrauch im Blick behalten

Um künftig böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Mieter:innen ihren Energieverbrauch regelmäßig kontrollieren. Seit 2022 sind Ablesedienste verpflichtet, monatliche Verbrauchsinformationen bereitzustellen, sofern fernablesbare Zähler installiert sind.

„Wenn Sie diese Informationen nicht erhalten, obwohl die Technik vorhanden ist, sollten Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung darauf ansprechen“, rät Claudia Kreft.

Wer Fragen zu seiner Heizkostenabrechnung hat, kann sie kostenlos bei der Verbraucherzentrale prüfen lassen. Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 809 802 400 vereinbart werden. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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