Mit Formulierungen wie „Das Formular ist bereits vorbereitet“ und „Ihr Konto wird in Kürze gesperrt“ setzt die Köln Euro Inkasso AG die Verbraucher unter Druck. „Viele Verbraucher glauben schließlich tatsächlich, sie hätten eine Rechnung nicht beglichen – und zahlen aus lauter Verzweiflung“, berichtet Kristin Fernschild, Juristin bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Offen sei angeblich die Forderung aus einem Vertrag bei der „Deutschen Gewinnerzentrale LOTTO 6-49“.
„Die Masche ist altbekannt, nur der Name des Inkassobüros ist neu“, sagt Kristin Fernschild. „Die Köln Euro Inkasso AG ist in Deutschland gar nicht registriert.“ Dass es sich um kein seriöses Unternehmen handelt, zeigt sich auch an der IBAN-Nummer, die zu einem griechischen Konto gehört – und das, obwohl des Büro seinen Sitz angeblich in Köln hat. Das Schreiben strotzt außerdem vor Rechtschreibfehlern.
„Wer eine solche Zahlungsaufforderung erhält, sollte sich davon nicht unter Druck setzen lassen und auf keinen Fall zahlen“, rät die Juristin. Auf Schreiben der Köln Euro Inkasso AG müssten Verbraucher gar nicht reagieren.
Handlungsbedarf bestehe nur, wenn tatsächliche Zahlungsrückstände bestehen, die durch ein eingetragenes Inkassobüro eingefordert werden. Handelt es sich um einen Mahnbescheid, der von einem Gericht versendet wurde, ist sogar zwingend ein Widerspruch erforderlich.
Wer Zweifel hat, ob Inkassoschreiben berechtigt sind, kann sich an die Berater der Verbraucherzentrale Thüringen wenden. Unter der zentralen Servicenummer (0361) 555 14 0 erhalten Verbraucher einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.
Sie können aber auch die Telefonberatung per Rückruf (5 Euro pro Anfrage) nutzen. Hier können Ratsuchende einen Termin reservieren.