Wir suchen neue Kolleg:innen für unsere Rechtsberatung in Suhl. Alle Details finden Sie hier.

Gute Vorsätze gesucht? Diese Tipps schonen Umwelt und Geldbörse

Pressemitteilung vom
Der Jahresbeginn ist traditionell die Zeit der guten Vorsätze. Wie wäre es in diesem Jahr einmal mit Vorhaben, die dem Klima guttun und gleichzeitig bares Geld sparen? Die Verbraucherzentrale Thüringen hat drei Ideen für den Alltag.
Eine Frau notiert ihre guten Vorsätze unterm Weihnachtsbaum.
Off

Weniger Lebensmittel wegwerfen

Zu viel gekocht, im Kühlschrank vergessen, falsch gelagert: Jedes Jahr werden in deutschen Haushalten Lebensmittel im Wert von circa 20 Milliarden Euro weggeworfen. „Das belastet nicht nur den eigenen Geldbeutel, sondern verschwendet auch jede Menge Energie, Wasser und andere Rohstoffe. Denn all diese Lebensmittel wurden für den Müll produziert“, sagt Tina Hanke, Fachberaterin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

Ihre Gegenstrategie: Den Einkauf genau planen. „Mit Essensplan, Einkaufszettel und Maximalbudget vermeiden Sie Spontankäufe und damit auch unnötige Reste“, so Tina Hanke. Richtig gelagert halten Lebensmittel zudem länger. Der Tipp der Expertin: „Nehmen Sie sich für das neue Jahr doch vor, Ihren Kühlschrank regelmäßig mit lauwarmem Wasser und etwas Seife zu reinigen. So haben Bakterien und Co. keine Chance.“

Mehrweg für unterwegs

Teures Marken-Mineralwasser aus dem Supermarkt? Ramona Ballod, Energie- und Nachhaltigkeitsreferentin der Verbraucherzentrale Thüringen hat eine bessere Idee: „Eine Trinkflasche zum Nachfüllen spart Verpackungsmüll und Geld, gerade unterwegs“, so Ballod.

Auch beim Mittagsimbiss oder beim Kaffee to go lohnt sich jetzt der Umstieg auf Mehrweggeschirr. Dank einer Neuregelung im Verpackungsgesetz müssen Bäckereien und Imbisse ab dem 1. Januar 2023 mitgebrachte Gefäße der Kundschaft akzeptieren und Speisen und Getränke für den Verzehr unterwegs auf Wunsch abfüllen.

Mit dem Verbrauchsmessgerät auf die Jagd gehen

Sie verstecken sich in der Küche, im Wohnzimmer oder lauern sogar im Bad: die Stromfresser. „Zu den typischen Stromfressern im Haushalt gehören sehr alte Kühlschränke oder Waschmaschinen. Diese Geräte sollten Sie auf den Prüfstand stellen“, rät Ramona Ballod.

Hierbei hilft ein Verbrauchsmessgerät, das man kostenlos in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale ausleihen kann. „Vergleichen Sie den gemessenen Stromverbrauch mit dem Verbrauch eines neuen, energieeffizienten Modells. Dann können Sie ausrechnen, ab wann sich die Anschaffung eines Neugeräts rentiert“, so die Energieexpertin.

Aber auch mit effizienten Haushaltsgeräten lohnt es sich, den Energieverbrauch im Blick haben. „Lesen Sie Ihren Stromzähler regelmäßig ab, mindestens einmal im Quartal, und notieren Sie den Verbrauch in einer Tabelle. So vermeiden Sie böse Überraschungen bei der Jahresabrechnung“, sagt Ramona Ballod.

Fragen zu den Themen Lebensmittel und Ernährung beantworten die Fachberaterinnen der Verbraucherzentrale unter Tel. (0361) 555 14 27
oder nach einer E-Mail an lebensmittel@vzth.de.

Ein Termin für eine persönliche Energieberatung kann unter der Telefonnummer 0361 555140 vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Zwei übereinander liegende Aktenordner, einer mit der Aufschrift Insolvenz, einer mit Insolvenzverfahren

Sachversicherer Element Insurance insolvent: Das müssen Sie dazu wissen

Die Element Insurance AG befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Im Laufe des Monats Februar wird mit der Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens gerechnet. Was das für Sie als Kund:innen bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.
Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.