Fake-Bescheide für Steuerpflichtige im Umlauf: Zahlen Sie nicht!

Pressemitteilung vom
Angebliche Bescheide des Bundeszentralamts für Steuern fordern dazu auf, Bußgeld und Mahngebühren zu zahlen. Der vorgebliche Grund: ein fehlender Jahresabschluss. Die Betrugsmasche betrifft sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Reagieren Sie auf diese Schreiben am besten nicht.
Ein Fake-Bescheid des Bundeszentralamtes für Steuern
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„Tatsächlich ist das Bundeszentralamt für Steuern eine Behörde, mit der Verbraucher:innen in der Regel keinen Kontakt haben“, weiß Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Direkter Ansprechpartner bei Steuerfragen ist für sie das jeweils zuständige Finanzamt.

In den gefälschten Schreiben im Auftrag des Bundesbehörde werden Verfahrenskosten, Ordnungsgeld und Mahngebühren über eine Gesamtsumme von 213,50 Euro erhoben – zahlbar unmittelbar an das Bundesamt für Justiz. Dessen Bankverbindung wird jedoch mit einem spanischen Konto angegeben.

Viele Spielarten bei Abzocke mit Behördennamen

„Kriminelle E-Mails im Namen verschiedener Ministerien, Behörden und anderer bekannter Einrichtungen sind nicht neu“, weiß Ralf Reichertz. „Die jetzt verschickten Bescheide des Bundeszentralamts für Steuern sind da nur eine weitere Spielart.“ Die Masche ist immer dieselbe: Die Betroffenen werden mit einer engen Frist und durch Androhung juristischer Maßnahmen unter Druck gesetzt. Außerdem sollen sie die angeblich fällig gewordenen Gebühren auf ein Konto im Ausland überweisen.

„Wer eine solche E-Mail erhält, sollte den E-Mail-Anhang nicht öffnen, auf keinen Fall antworten und erst recht nicht den möglicherweise geforderten Geldbetrag zahlen“, rät Jurist Reichertz. „Die Betrüger versuchen mit dieser Masche, an Ihre Daten und Ihr Geld zu gelangen. Erstatten Sie stattdessen Strafanzeige bei der Polizei.“

Auch das Bundeszentralamt für Steuern selbst warnt auf seiner Webseite bereits vor der Masche.

Wer den Betrag bereits überwiesen hat, kann sich an die Beratung der Verbraucherzentrale wenden und Anzeige bei der Polizei erstatten. Termine bei der Verbraucherzentrale erhalten Ratsuchende unter (0361) 555 14 0.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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