Der Rest vom Fest: So werden übrig gebliebene Lebensmittel lecker verwertet

Pressemitteilung vom
Gutes und reichliches Essen gehört zu Weihnachten wie Tannenbaum und Geschenke. Meist sind Essensreste dabei nicht zu vermeiden. Die Verbraucherzentrale Thüringen gibt Tipps, wie sich Lebensmittel sinnvoll verwerten oder länger haltbar machen lassen.
Eine Lebkuchenperson oder Lebkuchenmann lächelt.
Off

Mit etwas Kreativität lassen sich aus den Resten des Weihnachtsessens leckere Gerichte zaubern. „Klöße schmecken in Scheiben geschnitten und angebraten fast besser als frisch”, sagt Luise Hoffmann, Referatsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Fleischreste eignen sich als Aufschnitt, Gemüsereste lassen sich mit Käse überbacken in leckere Aufläufe verwandeln”, so Hoffmann. 

Wer schon weiß, dass die Reste nach Weihnachten nicht mehr sinnvoll verwertet werden können, zum Beispiel weil ein Urlaub geplant ist, sollte rechtzeitig Care-Pakete für die Gäste packen. „So bleibt nichts übrig. Dafür können die Gäste Dosen mitbringen oder Sie verwenden einfach leere, ausgespülte Schraubgläser”, rät die Lebensmittelexpertin. 

Das übrig gebliebene Essen sollte nicht lange im Warmen stehen, sondern schnell abgekühlt und in geeigneten Gefäßen verpackt in den Kühlschrank wandern. So verderben die Köstlichkeiten nicht vorzeitig. Wer sich auch im neuen Jahr noch an den Resten vom Weihnachtsessen erfreuen möchte, kann diese natürlich auch einfrieren und zu einem späteren Zeitpunkt genießen.

So bleiben Plätzchen länger frisch

Weihnachtsgebäck kann mit ein paar einfachen Tricks länger haltbar gemacht werden. „Plätzchen bleiben länger frisch, wenn sie sortenrein sortiert und luftdicht verpackt werden. Auch dafür eignen sich verschließbare Gläser”, sagt Luise Hoffmann. 

Plätzchen und Kekse sollten möglichst bei Raumtemperatur gelagert werden. Unter diesen Bedingungen halten sich Zimtsterne bis zu vier Wochen, Gebäck aus Mürbeteig bis zu drei Wochen und Florentiner eine Woche.

„Stollen bleibt besonders lange frisch, wenn er in ein Leinentuch gewickelt und in einer Dose verschlossen wird”, weiß die Expertin. 

Nicht verwendete Zutaten sollten luftdicht verschlossen werden, denn so bleiben sie länger haltbar. „Übrig gebliebene gehackte oder gehobelte Nüsse sollten Sie möglichst direkt weiterverwenden. In der Pfanne kurz angeröstet, schmecken sie im Müsli, im Schichtdessert oder über gegarten Brokkoli gestreut”, so Luise Hoffmann. 

Fragen zum Thema Lagerung und Resteverwertung oder rund ums Thema Lebensmittel und Ernährung beantworten die Fachberaterinnen der Verbraucherzentrale unter Tel. (0361) 555 14 27 oder nach einer E-Mail an lebensmittel@vzth.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

AGBs für das Buchen von Beratungsterminen über Terminland

Im Folgenden finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für die Buchung einer kostenpflichtigen Beratung bei der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. über den Anbieter Terminland gelten.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.