BGH-Urteil gibt Sparenden Rückenwind bei Zinsansprüchen

Pressemitteilung vom
Nach den jüngsten Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen hunderte Sparkassen-Kund:innen auch in Thüringen auf eine höhere Zinsausschüttung aus ihren Prämiensparverträgen hoffen. Der BGH hatte entschieden, dass zwei Sparkassen ihren Prämiensparer:innen zu wenig Zinsen gezahlt hatten.
Ein Gebäude mit einem Sparkassen-Logo.
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Dabei legten die Richter einen Maßstab fest, der auch für andere Sparkassen bundesweit richtungsweisend sein dürfte – und für viele Kund:innen Nachzahlungen im vierstelligen Bereich bedeuten könnte. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Prämiensparer:innen, ihre Zinsansprüche prüfen zu lassen und auf eine Auszahlung der bisher entgangenen Gelder zu pochen. 

Die BGH-Urteile vom 9. Juli 2024 (AZ: XI ZR 44/23 und XI ZR 40/23) ziehen einen Schlussstrich unter die jahrelange Rechtsunsicherheit in puncto Berechnung der Zinsansprüche: Die Richter erkannten jetzt einen konkreten Referenzzins als interessengerecht an, nach dem die Zinsen in Sparverträgen berechnet werden können und die Sparer:innen entschädigt werden müssen. Geklagt hatten die Verbraucherzentrale Sachsen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

„Auch wenn die Urteile nur für die beiden verklagten Sparkassen – die Saalesparkasse und Ostsächsische Sparkasse Dresden – juristisch bindend sind: Die Festlegungen des Gerichts gelten aus Sicht der Verbraucherzentrale inhaltlich auch für Prämiensparverträge mit variabler Verzinsung der Thüringer Sparkassen“, sagt Andreas Behn, Referatsleiter Geldanlagen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Schließlich handelt es sich bei den Verträgen um Standardprodukte der Sparkassen.“ Insgesamt 1,1 Millionen Sparverträge dieses Typs gab es 2021 noch in Deutschland – viele davon auch in Thüringen.

„Wer bisher die Zinsansprüche seines Prämiensparvertrages noch nicht geprüft hat, sollte dies jetzt dringend tun“, empfiehlt der Finanzexperte. Berechnungen der Verbraucherzentrale Thüringen ergaben in vielen Fällen Ansprüche im vierstelligen Bereich. Viele Sparende wissen dies offenbar nicht. Ihnen entgehe möglicherweise bares Geld, warnen die Verbraucherschützer:innen.  

Verbraucherzentrale Thüringen unterstützt 

Die Verbraucherzentrale unterstützt Sparkassen-Kund:innen dabei zu prüfen, ob der eigene Sparvertrag von rechtswidrigen Klauseln betroffen ist. Ist das der Fall, können diese bei ihrer Bank oder Sparkasse eine Nachberechnung und Erstattung gemäß des BGH-Urteils einfordern. Dies ist auch drei Jahre, nachdem der Sparvertrag beendet wurde, noch aussichtsreich.

Der Zinsberechnungs-Service der Verbraucherzentrale kann Sparenden dabei helfen, ihre Zinsansprüche gegenüber ihrer Sparkasse besser durchzusetzen. Wer unsicher ist, ob Zinsansprüche auf den eigenen Sparvertrag bestehen, kann sich an die Finanzexpert:innen der Verbraucherzentrale Thüringen wenden. Einen Termin erhalten Ratsuchende unter Tel. 0361 555 14 0.

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