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Beschwerden über Mahnschreiben der KS Anwaltssozietät

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale erreichen aktuell massenhaft Beschwerden über betrügerische Mahnschreiben der angeblichen Kanzlei KS Anwaltssozietät aus München.
Mahnschreiben der KS Anwaltssozietät.
Off

In dem Schreiben wird Verbraucher:innen mit Zwangsvollstreckung und Pfändung gedroht, sollten sie die vermeintlichen Zahlungsausstände aus einem Lottospiel nicht begleichen. Die Verbraucherschützer warnen: Geben Sie auf keinen Fall Ihre Zustimmung zur geforderten Einwilligung zum Lastschrifteneinzug!

„Die KS Anwaltssozietät ist in München als Kanzlei gar nicht registriert“, weiß Ralf Reichertz, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Wer eine Mahnung von diesem Büro erhält, muss darauf nicht reagieren und auf keinen Fall zahlen.“ Die Rechtsanwaltskammer München hat inzwischen eine Warnung vor der Kanzlei veröffentlicht und angekündigt, entsprechende Schritte einzuleiten.

In dem Schreiben wird behauptet, es bestünden Zahlungsausstände von knapp 300 Euro aus einem Vertrag mit der „Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot -6/49“. Die Verbraucher werden gedrängt, innerhalb von sieben Tagen ihre Zustimmung zum Lastschriftverfahren zu erteilen. Andernfalls drohen Zwangsvollstreckung und die Pfändung ihrer Ersparnisse.  

Auf Briefe seriöser Inkassobüros oder Kanzleien unbedingt reagieren

„Lassen Sie sich von dieser Forderung nicht unter Druck setzen“, rät Ralf Reichertz. „Nur wenn der Mahnbescheid von einer seriösen Kanzlei kommt, ist zwingend ein Widerspruch erforderlich. Das ist bei diesem Brief der KS Anwaltssozietät aber nicht der Fall.“

Reagieren müssten Verbraucher:innen auch dann, wenn tatsächlich offene Zahlungen bestehen, die ein registriertes Inkassobüro einfordert. Kommt der Mahnbescheid gar von einem Gericht, sollten Betroffene zwingend Rechtsrat einholen, beispielsweise bei der Verbraucherzentrale.

Wer Zweifel hat, ob Inkassoschreiben berechtigt sind, kann sich direkt an die Verbraucherzentrale Thüringen wenden. Unter der zentralen Servicenummer (0361) 555 14 0 erhalten Verbraucher einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.

Ob eine Kanzlei oder ein Inkassobüro zugelassen ist, können Betroffene auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer oder im Rechtsdienstleistungsregister prüfen.

Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.vzth.de/inkasso-check können sie Inkassoforderungen kostenlos überprüfen und feststellen, ob die Höhe der Kosten gerechtfertigt ist.

Auf unserer Webseite finden sie außerdem Informationen, wie man unseriöse Zahlungsaufforderungen entlarven kann.

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