Immer mehr Verbraucher entscheiden sich, auf Zusatzstoffe zu verzichten. Lebensmittelhersteller nutzen diesen Trend und bringen Produkte mit sauberen Etiketten auf den Markt, die mit Aussagen wie „ohne Zusatzstoffe“ werben. Doch halten diese sogenannten „Clean Labels“, was sie versprechen?
„Ohne Konservierungsstoffe“, „ohne Geschmacksverstärker“ – immer mehr Lebensmittel werben damit, was sie nicht enthalten. Wer auf Zusatzstoffe verzichten möchte, greift deshalb gern zu, ohne die Zutatenliste zu studieren. Doch oft handelt es sich bei dem Versprechen nur um Werbung der Hersteller. Diese ersetzen Zusatzstoffe häufig durch andere Stoffe, die eine ähnliche technologische Wirkung haben, aber nicht als Zusatzstoffe gekennzeichnet werden müssen. So enthalten etwa zahlreiche Produkte, die laut Werbung ohne den Geschmacksverstärker Glutamat auskommen, dennoch Glutamat, das natürlicherweise in bestimmten Zutaten wie Tomaten steckt.
Oder man findet in der Zutatenliste von Fertigsuppen die Zutat Würze. „Würze hat aber nichts mit Gewürzen zu tun. Sie ist ein Erzeugnis auf Eiweißbasis und entsteht aus verschiedenen Spaltprodukten der Eiweiße, unter anderem aus Glutamat“, sagt Marita Schmalz, Fachberaterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Für den Verbraucher sind geschmacksverstärkende Stoffe unter anderem an Begriffen wie „Würze“, „Hefeextrakt“ oder „Sojasoße“ in der Zutatenliste zu erkennen.“
Woran kann man Zusatzstoffe erkennen?
Zusatzstoffe werden den Lebensmitteln absichtlich zugesetzt, um eine bestimmte Wirkung im Produkt zu erzielen: Bonbons sehen bunter aus, Softdrinks schmecken besser und Suppen werden länger haltbar gemacht. In Fertiglebensmitteln sorgen sie für eine gleichbleibende Qualität.
Insgesamt 330 Zusatzstoffe für Lebensmittel dürfen in der EU verwendet werden. Ihre Zulassung und Kennzeichnung wird durch EU-Recht geregelt. Auf den Lebensmitteletiketten findet man sie meistens am Ende der Zutatenliste. Sie sind mit dem Klassennamen, gefolgt von der chemischen Bezeichnung des Stoffes oder der E-Nummer zu kennzeichnen. So tragen etwa Geschmacksverstärker die Nummern E 620-650.
Für lose verkaufte Lebensmittel im Laden oder Restaurant genügt ein Schild oder Aushang neben der Ware, beispielsweise mit den Angaben „geschwefelt“, „mit Farbstoff“, „mit Süßstoff“. Mit Ausnahme von Bier müssen Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol wie etwa Eierlikör keine Zutatenliste und damit auch keine Angaben zu Zusatzstoffen ausweisen. „Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern“, sagt Marita Schmalz. „Verbraucher haben ein Recht darauf zu wissen, für welche Zutaten sie sich beim Kauf von Lebensmitteln entscheiden.“
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