Zu wenig jodiertes Salz in Lebensmitteln

Pressemitteilung vom
Die Jodversorgung, insbesondere von Kindern, ist in Deutschland rückläufig. Der Einsatz von jodiertem Speisesalz in der Lebensmittelindustrie ist eine einfache Möglichkeit, die Jodzufuhr zu verbessern. Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Thüringen zeigt nun: Noch zu wenige Hersteller machen davon Gebrauch.
Eine junge Frau kauft Brot in einem Supermarkt.
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Als wichtiges Spurenelement ist Jod für die Gesundheit unverzichtbar. Trotzdem weisen viele Erwachsene und Kinder in Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Jodunterversorgung auf – Tendenz steigend. Da der größte Teil der Salzzufuhr aus verarbeiteten Lebensmitteln stammt, insbesondere aus Brot und Wurstwaren, wäre die Verwendung von Jodsalz in der Lebensmittelindustrie ein einfacher Weg, die Jodversorgung zu verbessern. Die Lebensmittelunternehmen können dies auf freiwilliger Basis tun.

Deshalb hat die Verbraucherzentrale Thüringen in einem Marktcheck untersucht, inwieweit jodiertes Speisesalz bei der Herstellung von Schnittbroten und Wurstwaren verwendet wird. Dazu haben die Verbraucherschützer insgesamt 361 Produkte in den Filialen von sechs Handelsketten unter die Lupe genommen.

Kaum Jodsalz in abgepackten Schnittbroten

Von insgesamt 174 erfassten Schnittbroten enthielten gerade einmal fünf Produkte jodiertes Speisesalz. „Dabei könnten zwei 60 Gramm-Scheiben Brot mit etwa 18 bis 30 Mikrogramm Jod zur Versorgung beitragen, sofern Jodsalz bei der Herstellung eingesetzt wird. Das sind bis zu 15 Prozent des Tagesbedarfs“, sagt Laura Müller, Fachberaterin für Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Thüringen.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt Jugendlichen und Erwachsenen im Alter von 15 bis 50 Jahren, 200 Mikrogramm Jod pro Tag aufzunehmen.

Jede zweite Wurst mit Jodsalz

Ein anderes Bild zeigt sich bei Wurstwaren. Hier enthielt gut die Hälfte der 187 erfassten Produkte jodiertes Speisesalz. Die Verbraucherzentrale untersuchte Lachsschinken, Teewurst und Wiener Würstchen, inklusive der Geflügelvarianten. Auffällig bei den Wurstwaren war, dass die Eigenmarkenprodukte der Händler deutlich häufiger jodiertes Speisesalz enthielten als die entsprechenden Markenprodukte.

„Während nur jede fünfte Markenteewurst mit jodiertem Speisesalz hergestellt wurde, konnten wir unter den erfassten Eigenmarken lediglich eine Teewurst ohne Jodsalz finden. Dabei handelte es sich um ein Bio-Produkt“, so die Expertin. Ihr Rat: „Beim Einkauf lohnt es sich, mit einem Blick in die Zutatenliste auf die Verwendung von Jodsalz zu achten.

Nachholbedarf im Bio-Sortiment

Der Marktcheck zeigt auch: Im Bio-Sortiment ist der Nachholbedarf für den Einsatz von jodiertem Speisesalz besonders groß. Über alle Produktgruppen hinweg wurden nur 2 der 72 untersuchten Bio-Lebensmittel mit jodiertem Speisesalz hergestellt. Von den untersuchten Broten aus dem Bio-Sortiment enthielt kein einziges Jodsalz als Zutat.

„Insbesondere Verbraucher:innen, die gezielt auf ökologisch erzeugte Produkte achten, haben es schwer, jodierte Produkte auf dem Markt zu finden“, so Laura Müller. Bio-Hersteller müssen nach Ansicht der Verbraucherzentrale dringend nachbessern, damit auch diesem Personenkreis kein gesundheitlicher Nachteil entsteht.

„Eine ausreichende Jodversorgung ist wichtig für die Bildung von Schilddrüsenhormonen und für viele Stoffwechselprozesse. Über jodiertes Speisesalz können bei konsequenter Verwendung bis zu 75 Prozent der empfohlenen täglichen Jodzufuhr abgedeckt werden", erklärt die Expertin.

Dabei gilt auch für jodiertes Salz: sparsam verwenden. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt für Erwachsene maximal sechs Gramm Salz pro Tag.

Weitere Informationen zum aktuellen Marktcheck und zum Hintergrund sind hier zusammengefasst.

Für weitere Fragen zum Thema Kennzeichnung und Verpackung sowie bei weiteren Anliegen rund ums Thema Lebensmittel und Ernährung kontaktieren Sie die Fachberaterinnen der Verbraucherzentrale unter Tel. (0361) 555 14 27 oder per E-Mail an lebensmittel@vzth.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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