Siegel-Wirrwarr auf Eierkartons

Pressemitteilung vom
Auf vielen Eierkartons findet sich der Hinweis „ohne Kükentöten". Doch das bedeutet nicht, dass die männlichen Küken tatsächlich aufgezogen werden. Die Verbraucherzentrale hat untersucht, wie transparent die Tierwohlangaben sind, die Verbraucher:innen beim Eierkauf begegnen – und sieht Verbesserungsbedarf.
Eine Frau öffnet einen Karton mit braunen Eiern in einem Supermarkt.

Eine Frau öffnet einen Karton mit braunen Eiern in einem Supermarkt.

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Seit zwei Jahren ist das Töten männlicher Küken in Deutschland verboten. Deshalb gehen viele Verbraucher:innen davon aus, dass die so genannten Bruderhähne stattdessen aufgezogen werden. Das muss allerdings nicht der Fall sein.

„Es ist auch erlaubt, das Geschlecht bereits im Brutei zu bestimmen. Eier mit männlichen Embryonen werden dann nicht bebrütet“, erklärt Tina Hanke, Fachberaterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Eine dritte Möglichkeit ist die Haltung sogenannter Zweinutzungsrassen, bei denen die weiblichen Tiere als Legehennen und die männlichen als Masthähnchen aufgezogen werden.

Unübersichtliche Angaben zum Verzicht auf Kükentöten

Um herauszufinden, wie die Hersteller die Angaben zu Haltung und Tierwohl umsetzen, hat die Verbraucherzentrale Thüringen 65 Eierverpackungen in zwölf verschiedenen Verkaufsstellen in Erfurt untersucht. Darunter waren Discounter, Vollsortimenter und Bio-Märkte. 63 der 65 Produkte stammten aus Deutschland, die übrigen beiden aus den Niederlanden.

„Positiv ist, dass auf 60 von 65 Eierverpackungen auf den Verzicht des Kükentötens hingewiesen wird. Denn dies ist keine Selbstverständlichkeit, da die Legehennen auch in anderen Ländern ohne Tötungsverbot geschlüpft sein können. Allerdings haben wir dazu 28 verschiedene Logos, Siegel und Aussagen gefunden. Das ist aus unserer Sicht wenig verbraucherfreundlich“, berichtet Tina Hanke.

Nur bei 23 dieser 60 Produkte war auch die angewandte Methode zur Vermeidung des Kükentötens ersichtlich. In 22 Fällen war dies die Bruderhahnaufzucht, ein Produkt verwies auf den Einsatz von Zweinutzungsrassen.

„Die Angabe der Methode ist aber für Verbraucherinnen und Verbraucher notwendig, um eine bewusste Kaufentscheidung treffen zu können“, so die Expertin.

Einheitliche Kennzeichnung zur besseren Orientierung

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Thüringen sollten Anbieter nur dann auf den Verzicht des Kükentötens hinweisen, wenn sie auch über die angewandte Methode informieren.

„Für eine schnelle Orientierung ist es wichtig, dass gleichartige Verfahren zur Vermeidung des Kükentötens einheitlich gekennzeichnet werden“, sagt Tina Hanke. Ihr Tipp für den nächsten Eierkauf: „Am besten Eier mit der Kennzeichnung ‚0‘ – also in Bio-Qualität – aus Deutschland wählen. Am besten natürlich aus Thüringen, das wäre optimal für Tier- und Umweltschutz.“ Der Marktcheck-Bericht mit weiteren Ergebnissen ist hier zu finden.

Für weitere Fragen zum Thema Kennzeichnung und Verpackung sowie bei weiteren Anliegen rund ums Thema Lebensmittel und Ernährung kontaktieren Sie die Fachberaterinnen der Verbraucherzentrale unter Tel. 0361 555 14 27 oder per E-Mail

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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