Das soll sich ändern
Die Europäische Kommission will die Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln überarbeiten. Vorab bittet sie in einer Umfrage Verbraucher:innen, Unternehmen und Verbände und alle Interessierten um Ihre Meinung. Dabei geht um die vier Themenbereiche Nährwertkennzeichnung, Herkunftskennzeichnung, Angaben zu Verfallsdaten und um die Kennzeichnung alkoholischer Getränke.
Nährwertangaben auf den ersten Blick
Seit etwa einem Jahr tragen immer mehr Produkte den Nutri-Score, eine Art Nährwertampel, auf der Schauseite. Diese vereinfachten Informationen zum Nährwert sind für Hersteller derzeit freiwillig. Die EU-Kommission will jetzt prüfen, ob eine einheitliche, vereinfachte Nährwertkennzeichnung Pflicht werden soll.
Fragwürdige Ausnahme für alkoholische Getränke
Enthalten alkoholische Getränke mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol, müssen sie – im Gegensatz zu den meisten anderen verpackten Lebensmitteln – keine Zutatenliste und keine Nährwerttabelle ausweisen. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist diese „Sonderrolle“ nicht nachvollziehbar und sollte unbedingt korrigiert werden.
Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Prüfstand
Die EU-Kommission erwägt, die Vorschriften für die Verwendung von Verbrauchs- und Mindesthaltbarkeitsdatum zu überarbeiten. Sie hofft, dass dadurch weniger Lebensmittel verschwendet werden. Die Verbraucherzentrale plädiert jedoch dafür, das Mindesthaltbarkeitsdatum zu erhalten. Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Verbraucher:innen diese Angabe richtig versteht. Am häufigsten im Müll landen zudem Obst, Gemüse, Brot und Backwaren - also Lebensmittel, die oft ohne Mindesthaltbarkeitsdatum verkauft werden.
Großes Interesse an Herkunft
Für einige Lebensmittel ist bereits jetzt die Angabe der Herkunft vorgeschrieben. Das betrifft unter anderem Obst und Gemüse, Fisch, Fleisch, Olivenöl und Eier. Häufige Anfragen und Beschwerden von Verbraucher:innen zeigen jedoch, dass ihnen diese Regeln nicht weit genug gehen. Viele Menschen wollen wissen, woher ihre Lebensmittel kommen. Thema der Umfrage ist daher auch, die Herkunftskennzeichnung auf andere Produkte auszudehnen.
Wir machen mit – Sie können das auch
Verbraucher:innen können noch bis zum 4. März 2022 an der Umfrage auf der Webseite der Europäischen Kommission teilnehmen. Dafür müssen sie sich einmalig online registrieren.
„Wir als Verbraucherorganisation machen natürlich von unserer Möglichkeit der Teilnahme Gebrauch“, sagt Luise Hoffmann, Leiterin des Referats Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Thüringen. „Wir wollen aber auch die Thüringerinnen und Thüringer dazu ermutigen, sich einzubringen. Ihre Meinung zählt!“