Lust auf einen spannenden Job? Wir suchen eine:n Social-Media-Redakteur:in (m/w/d) in Vollzeit! 

Sparkasse abgemahnt: Keine Rückbuchung nach Kartenmissbrauch

Die Verbraucherzentrale Thüringen hat die Sparkasse Arnstadt-Ilmenau abgemahnt. Grund ist die Weigerung der Sparkasse, einer Verbraucherin illegale Abbuchungen von ihrem Konto zurückzuerstatten, die durch unautorisierte Kontobelastungen entstanden waren.
Ein Gebäude mit einem Sparkassen-Logo.
Off

Der Frau war ihre Debitkarte abhandengekommen. Sie hatte sie sofort durch die Sparkasse sperren lassen, als sie ihren Verlust bemerkt hatte. Dennoch hatten Fremde mit ihrer Karte eingekauft und Geld abgebucht, das sie von ihrem Kreditinstitut zurückforderte. Die Sparkasse lehnte dies ab und argumentierte mit einer groben Fahrlässigkeit ihrer Kundin. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale ist das Vorgehen in diesem Falle rechtswidrig. Verbraucher:innen haben nach Sperrung der Karte Anspruch auf Rückerstattung.

„Nutzen Unberechtigte eine gestohlene Karte ohne PIN-Eingabe wie in diesem Fall, muss die Bank den Schaden unserer Ansicht nach vollständig selber tragen“, sagt Andreas Behn, Referatsleiter Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Dabei ist es nach unserer Auffassung nicht relevant, wie die Karte tatsächlich verloren gegangen ist. Entscheidend ist nur, dass der Bank der Kartenverlust rechtzeitig, das heißt vor der nicht autorisierten Abbuchung, gemeldet wurde.“ Die Sparkasse müsse der Geschädigten den verlorenen Betrag erstatten und ihr Konto auf den Stand bringen, auf dem es sich vor dem illegalen Zugriff befunden hat.

Einen Anspruch auf Schadensersatz, wie ihn die Sparkasse ihrer Kundin hier entgegenhält, hat das Kreditinstitut nicht, so der Jurist. Auch den Selbstbehalt von 50 Euro, der im Falle illegaler Kontobelastungen fällig werden kann, müsse die Verbraucherin nicht zahlen. Denn laut § 675v Abs. 4 BGB entfällt der Schadensersatzanspruch, wenn der Zahlungsdienstleister keine starke Kundenauthentifizierung verlangt hat. Für diese muss die Zugangsberechtigung für das Konto mindestens per Zwei-Faktor-Verfahren bestätigt werden – also beispielsweise Besitz der Karte und PIN. Im Fall der Geschädigten hatten Fremde vermutlich per kontaktloser Bezahlung innerhalb kürzester Zeit mehrere kleine Geldbeträge ausgegeben.

Verbraucherzentrale fordert Sparkasse Arnstadt-Ilmenau zu Unterlassungserklärung auf

„Wir fordern die Sparkasse auf, der Verbraucherin ihren verlorenen Geldbetrag zurückzuerstatten und darüber hinaus keinen Anspruch auf Schadensersatz zu erheben“, so Andreas Behn. „Zumal die Sparkasse Arnstadt-Ilmenau in ihren eigenen Geschäftsbedingungen selbst regelt, dass sich die Haftung des Karteninhabers nach § 675v Abs. 4 BGB richtet, wenn die Sparkasse beim Einsatz der Debitkarte keine starke Kundenauthentifizierung verlangt.“

Die Verbraucherzentrale fordert die Sparkasse Arnstadt-Ilmenau zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Sollte diese nicht darauf eingehen, behalten sich die Verbraucherschützer:innen den Klageweg vor.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.