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Vorsicht bei vermeintlichen Stromspar-Hacks

Pressemitteilung vom
Ein Stecker, mit dem man Strom spart? Ein mysteriöses Kästchen, durch das die Energierechnung sinkt und Haushaltsgeräte länger halten? Die Verbraucherzentrale Thüringen rät, bei solchen Versprechen Misstrauen walten zu lassen.
Stromstecker und Münzen liegen vor einer Steckdose
Off

Die Strompreise steigen – und mit ihnen auch die Kreativität unseriöser Anbieter. Vor allem im Internet werden vermeintliche Geräte zum Energiesparen beworben. „Lassen Sie sich nicht von Werbeaussagen zu vermeintlichen Wundergeräten blenden“, rät Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. „Auch hier gilt die Regel: Wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, dann ist es meist auch nicht wahr.“

Warnzeichen erkennen

Da ein Laie den Wahrheitsgehalt der technischen Erklärungen der Anbieter oft nicht einschätzen kann, sollten Verbraucher:innen auf die typischen Warnzeichen für unseriöses Gebaren achten. 

„Ein erster kritischer Blick sollte auf das Impressum der Internetseite des Anbieters gehen. Ist keines vorhanden, sollten Sie auf jeden Fall von einer Bestellung Abstand nehmen”, rät Ramona Ballod. Das Impressum muss unter anderem eine E-Mail-Adresse sowie einen Vertretungsberechtigten und die Anschrift des Unternehmens enthalten.

Ist das Unternehmen in ein Handelsregister eingetragen, muss das Impressum auch die konkrete Registernummer enthalten. Letztere kann im Zweifel unter www.handelsregister.de überprüft werden.

Fake-Shops erkennen 

Die Alarmglocken sollten auch schrillen, wenn die Internetseite des Anbieters zahlreiche Rechtschreibfehler aufweist, die Sprache beispielsweise zwischen Deutsch und Englisch wechselt oder die Texte wie aus einem Übersetzungsprogramm daherkommen.

Fehlen auf der Internetseite die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich um einen sogenannten Fake-Shop, also eine gefälschte Verkaufsplattform, handelt.

Auf verschlüsselte Datenübertragung achten

Anbieter sollten eine verschlüsselte Datenübertragung ermöglichen. Das ist an einem kleinen geschlossenen Vorhängeschloss in der Adresszeile des Internet-Browsers zu erkennen. Bei einem Klick auf das Schloss werden zusätzliche Informationen zur Sicherheit angezeigt. Andernfalls sollten Verbraucher:innen keine sensiblen Daten wie Konto- oder Kreditkartennummer auf dieser Seite eingeben. 

Echte Stromspartipps hat die Verbraucherzentrale hier zusammengetragen.

Für Fragen zu speziellen Spargeräten stehen die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale mit technischem Sachverstand in persönlichen Gesprächen zur Verfügung. Termine können telefonisch unter 0800 809 802 400 oder unter 0361 555140 (beide kostenfrei) vereinbart werden.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind die Beratungen in Thüringen kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.