Energieausweis: Das ändert sich ab Mai

Pressemitteilung vom
Ab Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt die wichtigsten Änderungen.
Ab Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden.

Ab Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt die wichtigsten Änderungen.

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Der Energieausweis ist der Steckbrief eines Wohngebäudes. Er zeigt Käufern und Mietern, mit welchen Energiekosten sie zu rechnen haben. „Eine Neuerung ist, dass Energieausweise ab Mai auch Angaben zum Kohlendioxid-Ausstoß des Gebäudes enthalten müssen“, erklärt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. Der CO2-Fußabdruck der Immobilie wird aus dem Primärenergiebedarf beziehungsweise -Verbrauch des Gebäudes berechnet.

Zudem muss nun auch bei Verbrauchsausweisen die energetische Qualität des Gebäudes detailliert angeben werden, inklusive inspektionspflichtiger Klimaanlagen. Dies war bislang nur bei Bedarfsausweisen vorgeschrieben. „Auch wer einen Verbrauchsausweis ausstellt, muss künftig das Gebäude vor Ort oder mithilfe von Fotos bewerten. Damit soll die Qualität der Sanierungsempfehlungen im Ausweis erhöht werden“, so die Energieexpertin.

Wer braucht einen Energieausweis?

Die Änderungen gelten für Energieausweise, die ab Mai 2021 neu ausgestellt beziehungsweise erneuert werden. Das Dokument ist zehn Jahre gültig. Allerdings sind nicht alle Hausbesitzer automatisch verpflichtet, sich einen Energieausweis  ausstellen zu lassen. „Eigentümer einer Bestandsimmobilie brauchen einen Energieausweis nur, wenn sie ihr Haus beziehungsweise ihre Eigentumswohnung verkaufen oder neu vermieten möchten. Ebenso wenn das Gebäude umfassend saniert wird“, sagt Ramona Ballod. Den Ausweis können Gebäudeenergieberater und andere Fachleute ausstellen. Wird die Ausstellung des Energieausweises mit einer Energieberatung verknüpft, aus der am Ende ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) hervorgeht, wird die Beratung auch staatlich gefördert.

Die Verbraucherzentrale Thüringen selbst stellt keine Energieausweise aus. Die Energieberater der Verbraucherzentrale helfen aber gerne bei der Bewertung der Angaben im Energieausweis und beraten zur Umsetzung der Sanierungsempfehlungen. Derzeit finden die Energieberatungen telefonisch statt. Termine können unter den Telefonnummern 0800 809 802 400 oder 0361 555140 (beide kostenfrei) vereinbart werden.

Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale ist ein Projekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind die Beratungen in Thüringen kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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