Wir suchen neue Kolleg:innen für unsere Rechtsberatung in Suhl. Alle Details finden Sie hier.

Black Friday: Bei der Schnäppchenjagd an die Folgekosten denken

Pressemitteilung vom
Handys, Fernseher, Spielkonsolen: Ende November bläst der Elektronikhandel wieder zur großen Rabattschlacht. Doch gerade jetzt lohnt sich ein Blick auf den Energieverbrauch der Geräte. Denn angesichts steigender Strompreise könnte so manches Schnäppchen langfristig zur Kostenfalle werden, warnt die Verbraucherzentrale Thüringen.
Ein Einkaufswagen mit Tüten und Paketen vor einem Laptop
Off

„Billig kann langfristig teurer sein. Das ist der Fall, wenn ein hoher Energieverbrauch die vermeintliche Ersparnis wieder auffrisst”, sagt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. Gerade bei den aktuell hohen Strompreisen sei Energieeffizienz deshalb ein entscheidendes Kaufkriterium. 

Bei der Wahl eines sparsamen Fernsehers, Kühlschranks oder einer Waschmaschine hilft das EU-Energie-Label. Mit diesem Etikett müssen europaweit alle Neugeräte ausgezeichnet werden. Die verschiedenen Energieeffizienzklassen informieren über den Stromverbrauch eines Modells – mit Buchstaben sowie mit Farbbalken von Grün bis Rot.

Bei Fernsehern nicht nur auf das Energielabel achten 

Da bei Fernsehern die Bildschirmdiagonale mit in die Effizienzklasse einfließt, können besonders große Geräte eine gute Effizienzklasse erreichen, obwohl sie mehr Strom verbrauchen als kleinere Geräte. „Deshalb sollten Sie unbedingt auf den ausgewiesenen Energieverbrauch und nicht nur auf die Effizienzklasse achten“, so die Energieexpertin. Auch unabhängige Produkttests ‒ zum Beispiel der Stiftung Warentest – sind ein guter Wegweiser in Sachen Energieeffizienz.

Nichtkaufen ist auch eine Option

Die vorweihnachtliche Rabattschlacht kann aber auch ein Anlass sein, den eigenen Konsum grundsätzlich zu überdenken. „Brauche ich wirklich ein neues Handy oder werde ich gerade zur Schnäppchenjagd verführt?”, fragt Ramona Ballod. 

Selbst mit einem gesprungenen Display oder einem schwachen Akku ist der mobile Begleiter noch lange kein Fall für den Elektroschrott. Mit einer Reparatur bekommt ein Smartphone ein zweites Leben geschenkt – dank des Reparaturbonus Thüringen tatsächlich zum Schnäppchenpreis. 

„Auch aus Umweltsicht ist eine Reparatur sinnvoll. Denn im Vergleich zum Kauf eines neuen Gerätes werden so Rohstoffe und CO2 eingespart”, so Ballod. 

Verbraucherzentrale berät

Weitere Fragen zum Energiesparen im Haushalt beantworten die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale Thüringen.

Bei der Schnäppchenjagd auf einen Fake-Shop oder ein anderes unseriöses Angebot hereingefallen? Die Verbraucherzentrale berät rund um online oder im Laden geschlossene Kaufverträge.

Termine für eine persönliche Beratung können unter der Telefonnummer 0361 555 14 0 vereinbart werden. 

 

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind die Beratungen in Thüringen kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.